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07.03.2011
Steuerfahnder sind nicht überall gleich streng
Steuerfahnder sind nicht überall gleich streng
Foto: Getty

Finanzbehörden

Betriebe bekommen seltener Besuch von Steuerprüfern

Einige Bundesländer beschäftigen immer weniger Finanzbeamte. Vor allem Firmen in Bayern und Baden-Württemberg müssen nicht mehr so häufig mit einer Steuerprüfung vor Ort rechnen. Oppositionspolitiker vermuten hinter den laxen Kontrollen einen gezielten Standortvorteil.

Nach dem am Freitag in Berlin bekanntgewordenen Papier haben Bayern und Baden-Württemberg die Zahl ihrer Betriebsprüfer in den vergangenen Jahren zusammengestrichen. Die Grünen-Bundestagsfraktion hat in elf Bundesländern untersucht, wie der Umgang der Finanzämter mit Bürgern und Unternehmen ist. Zudem zeigt sich, dass ausgerechnet Hamburg besonders häufig auf eine gesonderte Prüfung von Einkommensmillionären verzichtet. Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick sagte, das Vorgehen der "reichen Länder" habe Methode.

Mit laxem Steuervollzug werde Standortpolitik betrieben, sagte Schick. "Insbesondere Baden-Württemberg und Bayern dünnen ihre Steuerverwaltung offenbar bewusst aus, um Unternehmen und reiche Privatpersonen anzulocken." Die Länder verhinderten seit Jahren die Veröffentlichung eines Vergleichs, da massive Ungerechtigkeiten aufgedeckt würden. Die Länder wiesen die Vorwürfe zurück.

Nach Aufstellung der Grünen-Bundestagsfraktion haben fast alle Länder ihr Personal in den Finanzverwaltungen zurückgefahren. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einem Personalrückgang um mehr als 5 Prozent. Bayern baute sein Personal um 3,7 Prozent ab.

Gemessen am Personal pro 10.000 Einwohner sind Bayern und Baden-Württemberg Schlusslichter: Sie kommen mit etwa zwölf Finanzbeamten aus. Zum Vergleich: Niedersachsen liegt bei knapp 30, der Durchschnittswert der elf Länder liegt bei etwa 17.

Die Zahl der Betriebsprüfer wurde zwar in den meisten Ländern aufgebaut. Der Bundesdurchschnitt liegt nach der Übersicht bei einem Plus von sechs Prozent. Negatives Gegenbeispiel ist Baden-Württemberg mit einem Rückgang der Zahl der Betriebsprüfer um 8,2 Prozent. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl hat Hamburg mit 32 Betriebsprüfern auf 100.000 Einwohner einen Spitzenwert. Der Durchschnitt liegt bei etwa 18 Prüfern pro 100.000 Einwohner.

Starke Unterschiede gibt es bei der Prüfung von Einkommensmillionären

Betrachtet man die Anzahl der Betriebsprüfer im Verhältnis zur Wirtschaftskraft, wird der Unterschied laut der Grünen-Übersicht noch deutlicher: Dann hat Berlin mit 8,1 Betriebsprüfern pro einer Milliarde Bruttoinlandsprodukt (BIP) den höchsten Wert. Bayern landet mit 4,2 Prüfern pro einer Milliarde BIP auf dem letzten Platz.

Starke Unterschiede gibt es auch bei der Prüfung von Einkommensmillionären. Die Spanne reicht von einer Prüfungsquote von 38,7 Prozent in Sachsen bis zu einer Quote von unter 5 Prozent gerade in der deutschen Millionärshauptstadt Hamburg. Hier nehme Baden-Württemberg einen Spitzenplatz ein mit einer Quote von 37,9 Prozent. Unter anderem Bayern schneide erneut schlecht ab. Einkommensmillionäre sind den Angaben zufolge Einzelpersonen mit einem Einkommen von mehr 500.000 Euro. Der Begriff "Einkommensmillionär" stamme noch aus D-Mark-Zeiten und sei mit gleicher Bedeutung weitergeführt worden.


Quelle: dpa
© 2011 capital.de

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14.03.2011 | 06:49
Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze

Klage gegen das Finanzamt Rosenheim wegen unzulässiger Anwendung unzulässiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.
Es handelt sich hier sich im zugrunde liegen Fall um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art handele, denn das tätig gewordene Finanzamt hätte nicht tätig werden dürfen, da es dem Finanzamt an einer gültigen Abgabenordnung, einem gültigen Einkommen- und Umsatzsteuergesetzes wegen deren unheilbaren Verstoßes gegen das sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG als die Grundrechte garantieren sollende zwingende Gültigkeitsvorschrift mangelt. http://finanzamt.name/
Mit besten Grüßen,
Alexander E. Schröpfer

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