Als unabhängiger Versicherungsmakler sehe ich hier leider sehr kuriose Fälle. Viele Kunden werden einfach bei dieser Art der Altersvorsorge nicht so liebevoll begleitet wie sie es verdient hätten. Das Gesetz ist so kompliziert, daß der Staat sich schämen sollte es in dieser Form verabschiedet zu haben. Der Bürger kan zwar sehr hohe Renditen erreichen wenn er Glück hat und beim richtigen Berater landet und wirklich jedes Jahr alle Eckdaten kontrollieren läßt und dann auch richtig darauf reagiert.Schön wäre es wenn die Zulagenbehörde etwas länger Korrekturen zuließe - schön wäre auch wenn man endlich davon abrücken würde die privat aufgebaute Riesterrente gegen z.B Hartz IV aufzurechnen. Gerade die Aspiranten auf kleine Renten brauchen die staatliche Hilfe bei dem Aufbau einer Zusatzversogung.
Wenn es die Regierung ernsthaft gut mit dem Bürger meint sollte sie stärker in seinem Interesse handeln. Vielleich sucht sich das Volk sonst eine andere - ein anderes Volk wird die Regierung sicher nicht kriegen.
Der Bund hat von etlichen Tausend Vorsorgesparern die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurückgefordert. Der Betrag geht in den mehrstelligen Millionenbereich. Es handelt sich um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) sind mehr als 1,5 Milllionen Bürger betroffen. Demzufolge wurde bislang eine Summe von rund einer halben Mrd. Euro zurückverlangt.
Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, sie könne die Zahlen "nicht nachvollziehen". Sie bestätigte aber, dass es nach der Überprüfung der Zulagenberechtigung im vergangenen Jahr zu Rückforderungen gekommen sei.
Derzeit wird die Zulagenberechtigung der Riester-Sparer systematisch überprüft. Dies ist seit der vollständigen Vernetzung der Zulagenstelle mit den Meldebehörden, der Rentenversicherung, den Familienkassen und dem Finanzamt möglich. Erweist sich bei der Überprüfung ein Riester-Sparer als "unberechtigt", greift die Zulagenstelle laut BR ohne Vorwarnung auf das jeweilige Riester-Konto zu. Verbraucherschützer kritisieren, die Sparer würden mit den komplizierten Vorschriften zur Riester-Rente alleine gelassen.
So wurden nach dem BR-Bericht einer Hausfrau und Mutter Anfang 2011 rückwirkend ab 2006 Zulagen entzogen. Der Grund: Sie soll in ihren Riester-Vertrag ausschließlich Zulagen und keinen zusätzlichen Eigenbeitrag eingezahlt haben. Das entsprach in ihrem Fall nur bis zur Geburt ihres dritten Kindes den Konditionen. Ab 2006 hätte sie für drei Jahre noch 60 Euro pro Jahr in den Vertrag selbst einzahlen müssen. Darüber hatte sie nach eigenen Angaben niemand informiert. Die nachträgliche Entrichtung des Eigenbeitrag sei nicht möglich gewesen.
Aus Kreisen der Rentenversicherung wurde diese Praxis mit Bedauern zur Kenntnis genommen: Ziel müsse sein, die Leute im System der staatlich geförderten Altersvorsorge zu halten und sie nicht "durch ruppiges Vorgehen" zu frustrieren, hieß es. Zumal bei den Betroffenen keine Betrugsabsicht zu vermuten sei, wohl aber Unkenntnis oder Fahrlässigkeit. Die Gründe für Zulagenrückforderungen sind laut BR häufig selbst für Anbieter schwer zu durchschauen. So reiche es, wenn ein Umzug oder die Geburt eines Kindes nicht gemeldet wird.
Quelle: ftd.de
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