17.02.2010
 Das Gericht wies darauf hin, dass die Entscheidung kein Präzedenzfall für andere Lehman-Geschädigte darstelle.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Entscheidung kein Präzedenzfall für andere Lehman-Geschädigte darstelle.
Foto: Getty

Falschberatung

Oberlandesgericht gibt Lehman-Klägerin Recht

7000 Euro legte ein Anwalt auf Empfehlung eines Beraters der Frankfurter Sparkasse in Lehman-Zertifikaten an - und verlor alles. Die Ehefrau klagte. Das Oberlandesgericht gab ihr jetzt Recht. Anderen Geschädigten müssen aber weiter bangen.

Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen mangelhafter Beratung beim Verkauf von Lehman- Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch und wies damit die Berufungsklage des Instituts zurück (AZ 17 U 207/09). Die Sparkasse müsse sich in dem Fall eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen, teilte das OLG mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat kündigte an, die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Seinerzeit war der Klägerin und Ehefrau des Anlegers ein Schadensersatz von 7000 Euro zugesprochen worden. Ein Anlageberater der Sparkasse hatte den Ehemann im Sommer 2007 telefonisch kontaktiert und ihm empfohlen, Zertifikate der New Yorker Investmentbank Lehman Brothers zu erwerben. Der Rechtsanwalt investierte daraufhin 7000 Euro für sogenannte "Twin-Win-Zertifikate", die im Rahmen der Insolvenz der Bank ihren Wert verloren.

Der 17. Senat störte sich in seiner Entscheidung vor allem an der telefonischen Beratung. Ein kurzes fernmündliches Gespräch sei in der Regel nicht geeignet, die Sorgfaltspflicht der Bank bei einer Kundenberatung einzuhalten, hieß es bereits in der mündlichen Verhandlung am Vormittag, der zahlreiche andere Lehman-Geschädigten beiwohnten. "Die Risikostruktur solcher Geschäfte ist am Telefon nicht transparent zu machen", sagte eine beisitzende Richterin. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Kunden um einen Rechtsanwalt und erfahrenen Aktienanleger gehandelt habe.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Entscheidung kein Präzedenzfall für andere Lehman-Geschädigte darstelle. Jeder Einzelfall müsse gesondert auf das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung der beratenden Banken hin geprüft werden, hieß es in der Mitteilung des OLG.

Die Frankfurter Sparkasse gilt als eine der größten Verkäuferinnen der Hochrisiko-Papiere, mit denen Zehntausende deutsche Anleger 2008 Geld verloren haben. Mit dem größten Teil der betroffenen Kunden hat sich das öffentlich-rechtliche Institut inzwischen aber in Vergleichen geeinigt. Rund 92 Prozent der 5000 betroffenen Kunden hätten das Angebot angenommen, die Papiere für die Hälfte des ursprünglichen Nennwerts zurückzukaufen, teilte die Kasse im Januar mit. Dies sei die größte Rückabwicklungsaktion von Lehman- Papieren in Deutschland gewesen.


Quelle: ftd.de
© 2010 capital.de

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel


Ihre Meinung

Ihr Name
Ihre Email-Adresse (wird nicht veröffentl.)
Betreff
Ihr Kommentar



 
Capital - Suche
 
Wohn- und Ferienimmobilien-Kompass
Aktualisierte Fassung 2012
PartnerangebotImmobilien suchen in ...