27.11.2008

Erbschaftsteuerreform

Last-Minute-Modelle prüfen

Nach langem Streit steht der Kompromiss für die Reform der Erbschaftsteuer weit­gehend. "Jetzt bleiben noch sechs Wochen Zeit, um vorgezogene Übertragungen zu prüfen", sagt Notar Thomas Wachter aus München.

Zwar liegt noch kein Gesetzentwurf vor, und die CSU äußert immer noch Bedenken. Doch fest steht, dass Geschenke an Nichten, ­Neffen, Geschwister oder Lebenspartner künftig deutlich höher belastet werden. Der günstigste Steuersatz beträgt bereits 30 Prozent. Ein auf 20.000 Euro erhöhter Freibetrag kompensiert dies nicht annähernd. Nicht verwandten Personen drohen noch höhere Abgaben.

Wer größere Werte übertragen will, sollte sich kurzfristig beraten lassen. "Handlungsbedarf sehe ich auch, wenn wertvolle Mietimmobilien verschenkt oder vererbt werden sollen", sagt Wachter. Noch schlagen solche Objekte mit 50 bis 60 Prozent ihres Verkehrswerts zu Buche. Die Bewertung soll sich künftig am Marktpreis orientieren. Wer ein vermietetes Objekt im Wert von 1,5 bis zwei Millionen Euro besitzt, das er auf den Ehe­gatten und zwei Kinder überträgt, muss sich wegen der gleichzeitig erhöhten Frei­beträge nicht um steigende Steuern sorgen. Sind die Vermögenswerte jedoch deutlich höher oder nur einem Erben zugedacht, ist die Weitergabe nach altem Recht meist sinnvoll.

Auch für Eigentümer selbst genutzter Häuser besteht in einigen Fällen Handlungsbedarf. Zwar sollen Ehegatten und Kinder solche Immobilien prinzipiell steuerfrei erben. Doch es gibt einen Pferdefuß: Sie müssen das Haus selbst nutzen. "Das ist oft nicht möglich", warnt Wachter. So kann auch die Übertragung eines luxuriösen Hauses in bester Lage teuer werden.

Lebt ein als Erbe vorgesehenes Kind weit entfernt, könnte eine schnelle Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt einige Tausend Euro sparen. Die Verträge sind schnell gemacht, und für den heutigen Besitzer ändert sich praktisch nichts. Weitere ­Tücke der Reform: Kinder profitieren von einer Steuerbefreiung nur, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht überschreitet. Andernfalls ist schnelles Handeln gefragt.

Genau nachrechnen sollten auch Firmenerben. Trotz aller vorgesehenen Erleichterungen können Übertragungen noch im Jahr 2008 günstiger sein. Das gilt immer dann, wenn das Verwaltungsvermögen im Betrieb mehr als 50 Prozent ausmacht. In diesen Fällen gibt es künftig keinerlei Ermäßigung mehr.


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