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12.01.2011
 CAPITAL-SERIE Abgeltungsteuer

Wie lästig wird die Abgeltungsteuer wirklich? Wie steht es mit Renditechancen und Sicherheit? Was muss für meine Vermögensbildung beachtet werden? Ist eine Umschichtung meines Geldes erforderlich? Was kommt auf mich tatsächlich zu?
Capital.de gibt in dieser Serie mit unterschiedlichen Artikeln zur Abgeltungsteuer einen umfassenden Überblick.


Bis zum 30. April sollen Banken ihre Kunden informieren
Bis zum 30. April sollen Banken ihre Kunden informieren
Foto: Fotolia
Investor-Artikel

Einigung bei Abgeltungsteuer

Steuer auf Stückzinsen fällig

von Jens Tartler

Banken und Finanzministeriums legen einen andauernden Streit um die Abgeltungsteuer bei: Wer 2009 und 2010 Stückzinsen kassierte, muss diese versteuern. Es geht um bis zu 1 Mrd. Euro.

Anleger, die in den Jahren 2009 und 2010 sogenannte Stückzinsen kassiert haben, müssen diese nachträglich versteuern. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Verwaltungserlass (BMF-Schreiben) angeordnet. Die Banken werden verpflichtet, ihren Kunden nachträglich eigene Steuerbescheinigungen über die Stückzinsen auszustellen. Dafür wurde ihnen eine Frist bis zum 30. April gesetzt. Die Banken akzeptierten das Schreiben laut ihrem Bundesverband. Es geht um eine Nachzahlung von bis zu 1 Mrd. Euro.

Banken und Finanzministerium haben damit einen lang andauernden Streit beigelegt. Ausgangspunkt ist die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer. Bis dahin musste der Verkäufer einer Anleihe die ihm zurechenbaren Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern, während der Kursgewinn nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei blieb. Der Käufer wiederum konnte die von ihm gezahlten Stückzinsen als Werbungskosten geltend machen.

Seit der Steuerreform zählen Stückzinsen beim Vorbesitzer zum steuerpflichtigen Veräußerungserlös. Der Käufer kann sie als Verlust mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen. Stückzinsen zahlt der Käufer einer Anleihe an den Verkäufer, anteilig für dessen Haltedauer des Papiers.

Während die seit 2009 ge- und wieder verkauften Papiere keine Probleme bereiten, tat sich bei Altanleihen eine Besteuerungslücke auf. Denn für die vor 2009 gekauften Anleihen gewährte der Fiskus Bestandsschutz. Gewinne sind demnach nach einem Jahr Haltedauer weiterhin steuerfrei. Bei der Übergangsregelung machte das Finanzministerium jedoch einen handwerklichen Fehler, der den Streit mit den Banken auslöste. Weil Stückzinsen nach neuem Recht Teil des Veräußerungserlöses sind, gingen sie davon aus, dass bei Altanleihen auch die Stückzinsen steuerfrei bleiben.

Das neue BMF-Schreiben ist für die Banken ein Fortschritt: Sie müssen die Steuer nicht mehr als Abgeltungsteuer für den Fiskus eintreiben, sondern nur ihren Kunden bei der Steuerzahlung helfen. Der Ökonom Frank Hechtner von der FU Berlin weist aber darauf hin, dass für Steuerschulden von 2009 ab dem 1. April 2011 pro Monat 0,5 Prozent Zinsen zu zahlen sind. Außerdem könne die Steuer Auswirkungen auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag haben.


Quelle: ftd
© 2011 capital.de

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