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Sie wollen Haushaltsuntreue strafrechtlich härter verfolgen. Warum reichen die bisherigen Gesetze nicht aus?
Es werden zwar ständig die Gesetze und Rechtsprechung für die Steuererhebung und die Verfolgung von Steuersündern verschärft. Entsprechende Vorschriften, die Verschwendung von öffentlichen Mitteln ahnden, laufen jedoch ins Leere. Deshalb wollen wir erreichen, dass ein neuer Straftatbestand der Haushaltsuntreue im Strafgesetzbuch verankert wird.
Aber wir haben doch den klassischen Untreueparagrafen.
Der Untreueparagraf ist auf Verstöße wie Haushaltsuntreue kaum noch anwendbar. Wir müssen immer wieder feststellen, dass Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungen in solchen Fällen einstellen. Für die strafrechtliche Verfolgung auf Grundlage der bestehenden Gesetze muss erst einmal ein Schaden nachgewiesen werden. Und das ist in vielen Fällen eine enorme Hürde. Das geht auch aus dem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Bernd Schünemann hervor.
Wer soll denn bestraft werden, der kleine Verwaltungsbeamte oder der Bürgermeister?
Das kommt auf den jeweiligen Fall an. Bestraft werden kann jeder Amtsträger, der gegen das haushaltsrechtliche Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstößt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Theaterintendant seinen Etat um Millionenbeträge überzieht, um teure Aufführungen zu veranstalten, ohne dass er die Erlaubnis des Stadtkämmerers hat. Der Intendant könnte dann strafrechtlich belangt werden.
Und wer muss dafür einstehen, wenn öffentliche Bauaufträge aus dem Ruder laufen - wie bei der Elbphilharmonie in Hamburg?
Dieser Fall würde nicht unter den Haushaltsuntreueparagrafen fallen, denn bei der strafrechtlichen Verfolgung geht es nur um vorsätzliche Verschwendung von Steuergeldern. So unangenehm die Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie für den Steuerzahler ist - Vorsatz kann man dem Senat nicht vorwerfen. Bei den Fällen, die wir vor Augen haben, geht es darum, dass beispielsweise Genehmigungen und Kontrollen des Parlaments einfach umgangen werden. Handelt aber die Verwaltung auf Weisung der Politik, kann sie dafür ebenfalls nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Welches Strafmaß haben Sie bei solchen Verstößen vor Augen?
Schwere Haushaltsuntreue soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
Wer soll die Verstöße aufdecken?
Wir plädieren dafür, dass die Rechnungshöfe mehr Befugnisse erhalten. Sie sollen auch Ungereimtheiten direkt den Staatsanwaltschaften anzeigen können. Auch Verwaltungsmitarbeiter können Haushaltsvergehen melden. Sie gehen dann straffrei aus, selbst wenn sie daran beteiligt sind.
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