31.05.2006

Foto: dpa

Bankenhaftung

Allerletzte Runde

von Ruth Bohnenkamp

Nach mehr als zehn Jahren Rechtsprechungs-Hickhack ist für Besitzer von Schrottimmobilien und wertlosen Immobilienfonds jetzt ein glückliches Ende in Sicht.

Verstehen, was da vor Gericht abgeht? Das hat der 46-jährige Klaus Conrads aus Bremen-Blumental schon lange aufgegeben. Seit sechs Jahren kämpft sich der gelernte Flugzeugmechaniker durch die Gerichtsinstanzen. Sein Ziel: Die Crailsheimer Volksbank, die ihm 1992 ein absolut überteuertes und kaum vermietbares Apartment bei Stuttgart finanzierte, soll die Schrottimmobilie zurücknehmen und ihn von den Kreditverpflichtungen freistellen. Immerhin kann er belegen, dass die Bank, die er nie von innen gesehen hat, mit einem dubiosen Vermittler eng zusammengearbeitet hatte. Sie wusste also ganz genau, dass die Immobilie viel zu teuer war. Auch dass er nie in der Lage gewesen wäre, die Raten ohne die prognostizierten überzogenen Mieten zu berappen, hätte der Bank bekannt sein müssen.

Nach Etappen beim Land- und Oberlandesgericht Bremen liegt der Fall Conrads seit März beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zum zweiten Mal. Auch die Richter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben sich zwischenzeitlich damit beschäftigt. Trotzdem ist der Fall bis heute nicht entschieden. "Das ist ein Justizskandal ohnegleichen, der nicht nur Conrads sondern hunderttausende Anleger betrifft", sagt Eberhard Ahr, Conrads Anwalt in Bremen.

Trendwende. Immerhin: Nach einem neuerlichen Verhandlungstermin über neun Schrottimmobilienfälle beim BGH am 16. Mai zeichnet sich endlich Rechtssicherheit ab. Und zwar im Sinne der geschädigten Anleger. Zumindest dann, wenn ein Vermittler dem Kunden bewusst unrealistisch hohe Mieterträge vorgespiegelt hat, muss sich die Bank diesen Betrug zurechnen lassen. Voraussetzung: Sie hat mit dem Verkäufer oder Vermittler "institutionalisiert zusammengearbeitet", so der BGH in einer Stellungnahme. Investoren, die bereits geklagt haben oder eine Klage erwägen, sollten also jetzt am Ball bleiben. "Das Blatt scheint sich endlich zu Gunsten der Anleger zu wenden", freut sich Klaus Kratzer, Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht in Nürnberg (siehe: "Gute Erfolgsaussichten für geprellte Anleger").

"Wollen Sie Steuern sparen? Und obendrein etwas für die Altersvorsorge tun? Sie haben kein Eigenkapital? Kein Problem. Die Anlage finanziert sich wie von selbst." Mit Beteuerungen dieser Art lockten zweifelhafte Vermittler Anfang bis Mitte der 90er Jahre scharenweise nicht nur Krankenschwestern, Kranfahrer und Lokführer in zweifelhafte Investments, sondern auch Schulleiter, Manager und Selbstständige mit Spitzeneinkommen. Dabei handelte es sich um Apartments und Eigentumswohnungen - darunter beispielsweise Altlasten aus den Beständen der Neuen Heimat - die von vornherein nicht annähernd die prognostizierten Renditen abwerfen konnten. All das war den Vertrieben, Vermittlern und Banken völlig klar. Es interessierte aber keinen.

Verkaufsmasche. Nach derselben Methode wurden Anteile an Büro- und Hotelgebäuden, Einkaufscentern, Seniorenheimen und anderen geschlossenen Fonds vertickt, gerne auch an Telefon, Arbeitsplatz oder Schalter der Hausbank. Häufig spielte gerade die Bank - wie im Fall Conrads - bei dem Geschäft alles andere als eine rühmliche Rolle.

"Erfreulicherweise soll es für diese Fallgruppe im Prozess Beweiserleichterungen geben", erklärt Anwalt Kratzer. Das heißt: Nun ist es Sache der Bank, die Vermutung zu widerlegen, sie habe mit Verkäufer und Vermittler in einem Boot gesessen. "Das erleichtert die Prozessführung für Anleger und erhöht ihre Chancen", sagt Kratzer.

Auch für Haustürgeschäfte, bei denen der Vermittler potenzielle Kunden zu Hause oder am Arbeitsplatz auf das Investment angesprochen hat, stellt der BGH nun Schadenersatz in Aussicht. Dies allerdings unter zwei Voraussetzungen: Der Käufer wurde nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt, den Kreditvertrag widerrufen zu können. Und er hat den Darlehensvertrag zeitlich vor dem Kaufvertrag unterschrieben. Dann soll der Widerruf des Kreditvertrags zur kompletten Rückabwicklung des Geschäfts führen, so der BGH.

Die Frage, wer für die zwei- bis dreistelligen Milliardenverluste aufkommen soll, beschäftigt Gerichte inzwischen seit mehr als zehn Jahren. Die Anleger, weil naiv und gierig? Die Banken, weil sie mit Vertrieben und Vermittlern oft intensiv zusammenarbeiteten, angefangen von der Produktentwicklung über die Konzeption bis hin zum Verkäuferleitfaden? Und häufig sogar ihr Logo für den Stempelaufdruck "bankgeprüft" auf den Prospekten hergaben? Oder am Ende gar der Staat, weil er wichtige EU-Vorschriften zum Haustürgeschäft erst mit jahrelanger Verspätung ins deutsche Recht umsetzte? In diesem Fall müssten die Steuerzahler für den Schaden aufkommen.

Der zweite Zivilsenat beim BGH zeigte sich eher anlegerfreundlich und nahm die Banken in die Pflicht. Der elfte Zivilsenat sympathisierte bis zuletzt eher mit den Banken. Tendenz: Was Anleger mit Kredit finanzieren, sei allein ihre Sache und nicht Sache der Banken. Verbraucherfreundliche Entscheidungen des EuGH aus dem Jahr 2001 und 2005 interessierten diesen Senat bis zuletzt nicht. "Damit entpuppte sich der Gang nach Karlsruhe für Anleger und ihre Anwälte als Lotteriespiel", erinnert sich Anlagerechtsexperte Kratzer, "Anwalts- und Gerichtskosten in Millionenhöhe wurden in den Sand gesetzt."

Krimivorlage. Wie ein Tatortkrimi mutet die Geschichte Conrads an: Irgendwann im September 1992 ist er bei seinem Bruder zu Besuch. Der ist kurz unterwegs. Es klingelt. Ein Mann steht vor der Tür, der sich als Reinhard Wojciechowski vorstellt und den Bruder sprechen will. Conrads bittet ihn herein. Bevor sein Bruder zurück ist, hat Wojciechowski ihn schon für sich eingenommen. Ein paar Tage später sitzt er bei Conrads zu Hause im Wohnzimmer, ausgestattet mit Kauf- und Kreditvertrag zum Erwerb eines Apartments in einem Gewerbegebiet in Steinenbronn nahe Stuttgart. Wenn es fertig gestellt ist, sollen dort Bau- und Montagearbeiter wohnen und ordentlich Miete zahlen.

Conrads, damals noch ledig, investiert 130.000 Euro und finanziert den Betrag über die Crailsheimer Volksbank. Neben ihm beteiligen sich rund 200 weitere Investoren an dem Boarding-Haus. Bis Februar 1994 läuft das Geschäft auch gut. Conrads verbucht satte Steuerrabatte.

Dann plötzlich stellt der Generalpächter Insolvenzantrag. Das Haus ist jetzt bei Weitem nicht ausgelastet, schon gar nicht zu den in Aussicht gestellten Mieten. Die Crailsheimer Volksbank ersucht Conrads, die Raten von 900 Euro pro Monat selbst zu zahlen. "Das konnte ich gar nicht", erinnert sich dieser.

Bevor er die Chance erhält, Wojciechowski zur Rede zu stellen, muss er dem Weserkurier entnehmen, dass man diesen erschossen in seinem Auto auf dem Uniparkplatz in Bremen aufgefunden hatte - kurz vor Prozessauftakt gegen leitende Mitarbeiter der Crailsheimer Volksbank. Aufgeklärt ist der Mord bis heute nicht. 2004 wird der damalige Direktor der Crailsheimer Volksbank unter anderem wegen unrechtmäßiger Kreditvergaben verurteilt. Trotz des jahrelang dauernden Ermittlungsverfahrens verklagt die Bank Conrads auf Zahlung von rund 70.000 Euro - und bekommt vor Gericht Recht.

Dabei konnte Anwalt Ahr in diesem Prozess genau belegen, dass der Vermittler mit einem von der Bank konzipierten "Fahrplan zum Notarvertrag" arbeitete und für diese die Zahlungsfähigkeit der Kunden prüfen musste - was die Bank gar nicht aus den Händen geben darf. Auch das Strafverfahren gegen den Bankdirektor führte er stets an. "Das interessierte kein einziges Gericht", sagt Ahr.

Kontrolle. Nach den neuen Tendenzen in der BGH-Rechtsprechung, die von der EU-Kommission in Brüssel aufmerksam beobachtet wird, sollten Gerichte in Deutschland so jetzt nicht mehr handeln. Abzuwarten bleibt nur noch die spannende Frage, welche Folgen der Widerruf eines Haustürgeschäfts auslöst. "Dazu hat sich der Bundesgerichtshof leider immer noch nicht klar geäußert", sagt Anwalt Kratzer. Die Banken haben also nach wie vor Zeit, ihre faulen Kredite zu verkaufen. Kratzer ist aber zuversichtlich, dass die BGH-Richter auch hier die Banken verstärkt in die Pflicht nehmen werden. "Andernfalls drohen Staatshaftungsansprüche in Milliardenhöhe. Und in Brüssel ist man bereit, Europarecht in Deutschland notfalls auch mit Ordnungsgeldern einzuführen."


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