14.10.2009
Ob das Home Office wieder von der Steuer abgesetzt werden kann, hängt vom Urteil aus Karlsruhe ab.
Ob das Home Office wieder von der Steuer abgesetzt werden kann, hängt vom Urteil aus Karlsruhe ab.
Foto: Getty Images

Arbeitszimmer

"Das Urteil ist trügerisch"

Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs wähnen sich Lehrer, Außendienstler und andere Berufsgruppen auf der sicheren Seite. Steuerexperte Rolf Leuner mahnt zur Vorsicht. Das Bundesverfassungsgericht könne bei der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers auch ganz anders entscheiden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) erlaubt es Steuerzahlern, die teilweise von zu Hause aus arbeiten, voraussichtliche Kosten für das heimische Büro wieder geltend zu machen. Seit 2007 war die Absetzbarkeit drastisch eingeschränkt. Sind Lehrer und ähnliche Berufsgruppen jetzt wieder fein raus?

Nein, sie sollten vorsichtig sein. Das BMF hat auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) reagiert, der in einem Einzelfall entschieden hatte. Meiner Ansicht nach ist dieses Urteil sehr trügerisch: Es ist zwar endgültig, aber es sagt nichts darüber aus, ob das Absetzungsverbot tatsächlich verfassungswidrig ist. Darüber wird erst noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.

Das erinnert an die Pendlerpauschale: Auch da hatte der BFH Zweifel angemeldet und das Verfassungsgericht die umstrittene Regelung anschließend gekippt...

Ob das so kommen wird, ist Spekulation. Da das Arbeitszimmer als Teil der Privatwohnung gilt, ist der Gesetzgeber durchaus zu Einschränkungen berechtigt. Der Verfahrensausgang allerdings ist alles andere als sicher. Das Heikle an dem Urteil ist zudem, dass es nur die kontroverse Auseinandersetzung in Literatur und Rechtsprechung zu diesen Themen wiedergibt. Das Richtergremium war bei dem Urteil nicht voll besetzt und hat sich nicht einmal in einer einzigen Aussage auf eine Tendenz festgelegt. In einem Hauptsacheverfahren könnte also noch einmal ganz anders entschieden werden - das macht die Sache so gefährlich.

 
Rolf Leuner ist Steuerexperte bei der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner.
Rolf Leuner ist Steuerexperte bei der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner.

Die BFH-Richter haben also nur in einem Eilverfahren entschieden, der Fall liegt auch schon beim Bundesverfassungsgericht. Wie sollen sich betroffene Steuerzahler denn jetzt verhalten?

Wer sein Geld jetzt will, sollte einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Aber dann kann die böse Überraschung erst noch kommen. Stellen die Verfassungsrichter fest, dass die Regelung grundgesetzkonform ist, müssen die gesparten Zinsen versteuert nachgezahlt werden.

Und wem das Risiko einer Nachzahlung zu groß ist?

Vorsichtige Steuerpflichtige sollten Einspruch einlegen und zahlen, dann ist man auf der sicheren Seite. Der erfreuliche Nebeneffekt: Bei positivem Ausgang bekommt man Erstattungszinsen von sechs Prozent.

Wie lange müssen Steuerzahler bis zu einem Urteil warten?

Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann es schon zwei Jahre oder mehr dauern.

Das Interview führte Jarka Kubsova


Quelle: ftd
© 2009 capital.de

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