11.08.2010
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Führungskräfte brauchen besonders häufig den Rat eines Arbeitsrechtlers
Führungskräfte brauchen besonders häufig den Rat eines Arbeitsrechtlers
Foto: Getty

Anwaltskosten

Zoff mit der Rechtsschutzversicherung

von Thomas Münster und Britta Langenberg

Anwalts Liebling ist ein Mensch, der alles auf eine Karte setzt – zumindest in der Werbung. Im Leben läuft’s oft nicht so rund. Stellen sich Advokat und Assekuranz quer, kann es ein langer und teurer Prozess werden. Capital zeigt Wege aus der Streitfalle.

So sieht ein typischer Fall aus: Walter Rösch (nennen wir ihn mal so), 47, viele Jahre Führungskraft bei einem großen Mittelständler, gefeuert. Der Mann brauchte einen Anwalt für die Verhandlung seines Aufhebungsvertrags, es sollte ein guter Anwalt sein, der beste, es ging um viel Geld.

Rösch machte erst alles richtig (brachte etwa zum ersten Treffen seine Rechtsschutzversicherung mit) – und dann einen Fehler: Er unterschrieb eine private Honorarvereinbarung auf Stundenbasis auf Bitten des Anwalts. Wegen der Kosten brauche Rösch sich keine Sorgen zu machen. Das kläre sich schon alles.

Tat es aber nicht. Rösch sitzt jetzt auf einer 7000-Euro-Rechnung, die die Versicherung nicht zahlen will. Sie überwies – vertragsgemäß – nur das gesetzliche Honorar. Den Mehrbetrag für die Stundensätze des Anwalts muss Rösch selbst aufbringen. Dass er damit einverstanden sei, hatte er mit dem Honorarvertrag unterschrieben. Ausgetrickst.

Rechtsschutzversicherung. Klingt gut. Danach, dass man sein Recht mit dem Anwalt seiner Wahl durchsetzen kann. Ohne selbst dafür zu zahlen.

Die Erwartung ist hoch, die Realität eine andere: Den erhofften Rundum-sorglos-Schutz bietet keine der Policen.

Im Gegenteil. Ärger ist verbreitet. Weil Versicherer kritische Punkte schon in den Klauseln ausklammern oder der Kunde nicht weiß, wie er korrekt vorgeht. Vergangenes Jahr erreichten den Ombudsmann der Branche gut 1700 zulässige Beschwerden. Tendenz: steigend. Mehr gibt es nur in Sachen Lebensversicherung.

So wie Manager Rösch geraten viele Versicherte zwischen die Fronten von Anwälten und Assekuranz. Das liegt in der Natur der Sache: Im Dreiecksverhältnis von Versicherer, Anwalt und Mandant gibt es drei Interessen – aber nur eine Partei, an die sich zwei halten dürfen: den Kunden. Für den endet das Problem deshalb, wenn es dumm läuft, in einem Mehrfrontenkrieg. Dabei können Versicherte einiges tun, um Ärger mit dem Anwalt und der Assekuranz von vornherein auszuschließen.

Mehr als 20 Millionen Deutsche sind rechtsschutzversichert. Viele mit Blick auf Ärger mit dem Arbeitgeber. Eine Police beruhigt, gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten. Welcher Job ist noch sicher? Um 75.000 schnellte die Zahl der gemeldeten Streitfälle im Arbeitsrecht vergangenes Jahr nach oben, genau 13 Prozent.


Was die Leser sagen

der Makler
12.08.2010 | 17:29
Fehlverhalten auf allen Ebenen

natürlich ist das Thema Arbeitsrecht der Kostentreiber schlechthin bei den Rechtsschutzversicherern. Zumal incl. der 1. Instanz jeder seine Kosten selber trägt. Da wird schon seit einiger Zeit streng geprüft. Und Vorsatzstraftaten: also bitte, die versichert ja nun keiner. Das kann man ja wohl auch nicht erwarten. Wobei der "Vorwurf einer Vorsatzstraftat" über den Spezial-Straf-Rechtsschutz sogar versichert ist. Allerdings erlischt dieser bei einer Verurteilung. Und das ist auch richtig so.
Zu der Honorarvereinbarung: ich bin doch nicht gezwungen, diese zu unterschreiben. Bei der PKV kläre ich doch auch mit einem Heil- und Kostenplan den Versicherungsschutz. Einer "Führungskraft" mute ich die Kompetenz zu, dies mit dem Risikoträger zu klären. Und im übrigen bietet auch das RVG nicht Standardgebühren wie bei "Kassenpatienten", sondern Gebührenrahmen, die nach Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit auch höher ausfallen können.
Gute Rechtsschutzversicherer decken auch Aufhebungsvereinbarungen, teilweise sogar im Tarif, wenn auch mit Höchstgrenzen.
Es muss klar sein: Vertragspartner sind der VN und der Versicherer. Diese beiden Parteien müssen den Umfang der Deckungszusage klären. Dem Rechtsanwalt ist es egal. Er bekommt sein Geld - egal, ob vom Mandanten oder vom Versicherer.
Deshalb ist es wichtig, einen Vermittler zu haben, der einen unterstützt und vorab schon Fallen vermeidet. Bei dem Wahn nach billigen Direktversicherungen wird aber auch unsere Beratungsleistung zunehmend nicht mehr finanzierbar.

Der Versicherungsexperte
12.08.2010 | 16:10
Rechtssch(m)utz

aus eigener privater Erfahrung kann ich als Versicherungskaufmann und -fachwirt sagen, daß Rechtsschutzversicherer äußerst kreativ sind, was Deckungsverweigerungen betrifft. So werden schon mal aus einem einzigen Fall deren zwei konstruiert, nur um die Selbstbeteiligung zweimal ansetzen zu können. Und Schreiben an den Anwalt des VN werden so formuliert, daß dem Anwalt die vom Versicherer gewünschten Aussagen quasi in den Mund gelegt werden, nur um sich hinterher durch Wortklauberei aus der Verantwortung stehlen zu können. Mein Rat: bei einer Rechtsschutzpolice nicht auf den Preis sondern auf die Erfahrungswerte anderer Versicherter schauen soweit möglich und einen Tarif ohne Selbstbehalt wählen.

Der Finanzschrauber
12.08.2010 | 13:40
Über Versicherungen zu schimpfen ...

ist bekanntlich in Deutschland ein Volkssport, den gerade die Medien mit reißerischen Headlines offenbar gerne betreiben. Durchaus und oft genug auch berechtigt. Nur in diesem Artikel scheint man die Sichtweisen komplett zu verdrehen. In der Mehrheit der genannten Fälle (insb. Hausen und Rösch) war doch nicht die Versicherung das Problem, sondern die jeweiligen Anwälte. Aber offenbar kann mit Anwaltschelte nicht so schön Schlagzeilen machen.

(Kommentare 1-3 von 3)

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