Früher wäre es natürlich undenkbar gewesen, dass ein Unternehmen um Anwaltshonorare feilscht wie sonst um den Preis für Büromaterial und Klopapier. Eine Rechtsberatung kaufte man nicht - der Anwalt "übernahm" das Mandat vielmehr. Das klingt eher nach einer Gefälligkeit, und so war auch das Selbstverständnis der honorigen Juristen.
Heute aber ist die Rechtsberatung keineswegs mehr die edle Tat eines Freiberuflers. Wenn sich Kanzleien um Großaufträge bewerben, "sitzt bei den meisten DAX-Unternehmen heute der Leiter der Einkaufsabteilung mit am Tisch", sagt Matthias Heisse, Partner bei Heisse Kursawe Eversheds. Der Mann also, der sonst auch Büropapier und Kabelmuffen anschafft.
Die Rechtsberatung ist eine Dienstleistung wie jede andere geworden. Das liegt nicht zuletzt an den hohen Honoraren, die die Mandanten nicht mehr unhinterfragt hinblättern wollen. "Mit der Finanzkrise sind die Unternehmen kostenbewusster geworden", sagt Martin Henssler, Leiter des Instituts für Anwaltsrecht in Köln. "Sie sind gerade bei den normalen anwaltlichen Dienstleistungen nicht mehr bereit, alles zu zahlen."
Die Kanzleien müssen inzwischen einiges aushalten, wenn sie lukrative Großmandate ergattern wollen. Konzerne wie General Electric oder Siemens, aber auch Großbanken stellen inzwischen aus mehreren Kanzleien ein Panel zusammen, mit dem sie für einen bestimmten Zeitraum zusammenarbeiten. Alle paar Jahre wird die Besetzung durch Ausschreibungen, diverse Bewerbungsrunden und Präsentationen neu zusammengestellt. Denn die Unternehmen wollen nur eines: Die beste Leistung zu einem möglichst niedrigen Preis.
Für die Unternehmen ist es deshalb ein geschickter Schachzug, die Terrier von der Einkaufsabteilung um die Honorare feilschen zu lassen. "Auf diese Weise wird die spätere Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung nicht mit solchen schmerzhaften Themen belastet", sagt ein Konzernjurist.
Solche Möglichkeiten und Tricks haben kleinere und auch mittelständische Unternehmen oftmals nicht - schon gar nicht, wenn sie sich nur eine kleine oder gar keine Rechtsabteilung leisten. Für sie nun hält eine ganz neue Dienstleistung Einzug auf dem deutschen Markt: Anfang des Jahres hat sich ein Beratungsunternehmen gegründet, das Unternehmen dabei helfen will, für konkrete Mandate die passende Kanzlei zu finden. Vor allem beim Kauf und Verkauf von Beteiligungen wollen die Gründer Rolf Giebeler und Reinhard Hermes den Anwaltsmarkt im Auftrag der Unternehmen sondieren. Denn viele würden sich aus mangelnder Erfahrung oftmals für die falsche Kanzlei entscheiden, sagen die beiden Wirtschaftsanwälte. "Da arbeiten dann 20 Anwälte an einem überschaubaren Deal, obwohl weit weniger auch ausgereicht hätten", sagt Giebeler. Neben den Mittelständlern haben sie auch internationale Finanzinvestoren im Visier, die ihre interne Rechtsberatung nur an ihrem Hauptsitz haben.
Im Ausland gibt es solche Dienstleister bereits. Matthias Heisse von Heisse Kursawe Eversheds ist solchen Beratern schon bei Bewerbungen um Großmandate in England begegnet: "Die haben den ganzen Vorstellungsprozess geleitet und moderiert."
Das Modell könnte durchaus auch für hiesige Mittelständler von Interesse sein, glaubt Markus Hartung. Der Rechtsanwalt leitet ein Institut an der Bucerius Law School, das sich mit Kanzleimanagement befasst. "Für viele Mandanten bleibt das Angebot der Kanzleien extrem undurchsichtig", weiß er. Sie könnten zwar die Stundensätze der einzelnen Kanzleien miteinander vergleichen, nicht aber die Qualität oder den Nutzen der Leistung. Er begrüßt daher die Initiative der beiden Wirtschaftsanwälte: "Nur wo Anwaltskanzleien intransparent agieren, haben solche externen Dienstleister überhaupt eine Chance."
Doch es gibt auch Skeptiker - so zum Beispiel Martin Huff, seines Zeichens Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln. Er glaubt nicht, dass sich Unternehmensjuristen das Zepter aus der Hand nehmen lassen werden. "Auch die Hausjuristen aus kleineren Unternehmen treten sehr selbstbewusst am Markt auf und haben sehr innovative Ideen, was beispielsweise die Preisgestaltung ihrer externen Anwälte betrifft."
Der Widerstand gegen die beachtlichen Stundensätze der Anwälte regt sich jedenfalls in kleinen und großen Unternehmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich kürzlich die Mühe gemacht, die Anwaltsrechnung eines Strafverteidigers bis ins Detail zu sezieren: In seinem Urteil, das so dick ist wie ein Roman, prüfte es jeden Posten einzeln auf seine Angemessenheit (Az.: 4 U 3/08). Nachdem es Dutzende gestrichen hatte, kam das OLG zwar zu dem Ergebnis, dass Anwaltsstundensätze zwischen 300 und 500 Euro gerechtfertigt sein können. Allerdings nur, wenn eine transparente Vereinbarung vorgelegen hat und der Mandant hinreichend über die Kostenrisiken aufgeklärt war.
Im zu entscheidenden Fall war er es nicht. Die Rechnung des Strafverteidigers belief sich auf 811.543,38 Euro. Vor Gericht bekamen seine Mandanten rund 150.000 Euro zurück.
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