Die Betreiber des Internetportals IG-Lehman-Zertifikateschaden.de sind nicht zu sprechen. Wer die im Impressum genannte Nummer anruft, bekommt es nur mit dem Anrufbeantworter zu tun, auf dem "Conny" ausgiebig über die neuesten Geschehnisse an den Gerichten informiert. Das Pressearchiv der Plattform aber wird täglich aktualisiert, das angeschlossene Forum rege genutzt. Die betroffenen Geschädigten haben sich zusammengeschlossen, tauschen ihre Erfahrungen aus, geben sich Tipps. Eineinhalb Jahre nach dem Crash der amerikanischen Investmentbank werden die Kampagnen der Opfer immer professioneller.
In Erfolg schlägt sich das organisierte Zusammenwirken allerdings noch nicht nieder. Bislang weht der Wind für Anlegerkläger vor den Gerichten wenig günstig. Mehrere Tausend Einzelklagen sind vor deutschen Gerichten anhängig. Allein das Landgericht am Finanzplatz Frankfurt ist um vier Kammern auf insgesamt sechs erweitert worden, die sich ausschließlich mit Banksachen beschäftigen. Diese Kammern seien aktuell mit mehr als 1200 Klagen gegen Banken befasst, sagt Gerichtspräsident Klaus Scheuer.
Im Kern geht es in den Prozessen zumeist um dasselbe Problem: Um die Frage, ob die Kreditinstitute bei Beratungsgesprächen auf die Risiken einer Geldanlage in Zertifikaten ausreichend hingewiesen haben. Und wie es rechtlich zu behandeln ist, wenn der Berater das Emittentenrisiko verschwiegen hat. Zertifikate sind rechtlich gesehen Inhaberschuldverschreibungen. Das heißt: Geht die Bank vor der Rückzahlung des Zertifikats pleite, drohen Einbußen bis hin zum Totalverlust des angelegten Kapitals.
Im Beratungsgespräch sind Anleger von vorneherein strukturell unterlegen, sagt Dorothea Mohn, Referentin Altersvorsorge und Kapitalanlage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. "Informationen über Funktionsweise und Sicherheitspuffer der Produkte werden durch geschultes Vertriebspersonal entsprechend gefiltert und so jedem Anlegertypus schmackhaft gemacht." Eine auf den Anleger zugeschnittene Beratung sei oft gar nicht gewollt. Klaus Schäfer, Professor für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre an der Uni Bayreuth, ist überzeugt, dass Zertifikatprodukte bewusst komplex ausgestaltet sind. Am Markt gebe es unzählige Angebote an Derivaten, die schiere Masse schmälere Umsatz und Gewinn bei den Banken. "Je verklausulierter ein strukturiertes Produkt ist, desto höher ist auch das Alleinstellungsmerkmal. Die Banken verstehen Komplexität als verkaufsförderndes Marketing."
Dass Bankmitarbeiter ihre Papiere um jeden Preis an den Mann bringen wollen, zeigt ein Fall in Hessen. Einem 97-jährigen Anleger wurde von seiner Bank ein Zertifikat mit einer mehrjährigen Laufzeit angepriesen. Von diesem drastischen Ausnahmefall einmal abgesehen, ist falsche Anlageberatung meist nur schwer nachweisbar. "Regelmäßig trifft den klagenden Bankkunden die Darlegungs- und Beweislast, nur unzureichend aufgeklärt worden zu sein", sagt Rechtsanwältin Claudia Giesswein von Ecovis München.










