08.01.2009
Dabei wird auch auf rund 120 Millionen Datensätze aus den Jahren 2005 bis 2008 zurückgegriffen. Rentner, die ihre Erträge nicht versteuert haben, müssen dann mit Nachforderungen rechnen. Dies soll grundsätzlich auch für Erben inzwischen verstorbener Ruheständler gelten. Demnach müssen auch Datensätze von Verstorbenen nachbearbeitet werden.
Nach Insiderangaben will sich die Verwaltung dabei aber auf Todesfälle seit dem 1. Juli 2008 beschränken. Daten früher gestorbener Personen blieben somit außen vor, die Erben müssten nicht mehr mit Steuernachforderungen rechnen. In allen anderen Fällen zählen allein die Verjährungsfristen. Für Nachforderungen des Fiskus betragen sie zehn Jahre.
© 2009 capital.de






