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15.11.2011
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Foto: Getty Images/ Don Farrall
Investor-Artikel

Aktienrecht

Bund will Coco-Bonds ins Rennen schicken

von Mareeke Buttjer

Um die Eigenkapitalbasis von Aktiengesellschaften zu stärken, sollen Unternehmen künftig ganz neue Anleihen ausgeben dürfen. In der Schweiz sind sie bereits erfolgreich.

Nur drei europäische Banken haben den Schritt bereits getan. Credit Suisse aus der Schweiz etwa hat Anfang des Jahres "umgekehrte Wandelschuldanleihen", wie es unschön heißt, in Höhe von mehreren Milliarden Euro erfolgreich ausgegeben. Auch die niederländische Rabobank und die britische Lloyds Banking Group haben das Papier am Anleihemarkt platziert. Nun will auch Deutschland Aktiengesellschaften und Banken ermöglichen, ihr Eigenkapital mit diesem Instrument aufzustocken. Eine entsprechende Novelle wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

So sollen zukünftig bestimmte Formen von Aktien und Anleihen einfacher aufgelegt werden können, die Unternehmen zu ihrem Kernkapital zählen können. "Das hilft vor allem der Kreditwirtschaft, da die Institute damit leichter Kernkapital bilden und die gesetzlichen Vorgaben für Eigenkapitalquoten erfüllen können", sagt Wolfgang Hölters, Rechtsanwalt bei Orrick, Hölters & Elsing.

Das gilt insbesondere für die sogenannten Contingent Convertibles (Coco-Bonds), die umgekehrten Wandelschuldanleihen. Bei einer normalen Wandelschuldanleihe gibt ein Unternehmen Anleihen aus, also Schuldscheine, die Käufer unter bestimmten Bedingungen in Aktien umwandeln können. Sie sind damit direkte Eigenkapitalgläubiger des Unternehmens. Bei der umgekehrten Wandelschuldanleihe soll hingegen das Unternehmen das Recht haben, die Anleihe in Aktien umzuwandeln. Käufer der Anleihe werden somit zwangsweise Eigenkapitalgläubiger, wenn das Unternehmen wandelt.

Für Firmen hat dieses Instrument den Vorteil, dass sie leicht an Eigenkapital kommen können, wenn die Voraussetzungen für den Wandel erfüllt sind. "Das ist ein Kompromissweg, eine milde Form des von der Politik aufgedrängten Eigenkapitals", sagt Thorsten Kuthe, Anwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Auch Unternehmen, die sich in einer Schieflage befinden, könnten im Krisenfall unproblematischer als bisher eine Eigenkapitalspritze erhalten.

Allerdings muss sich erst noch herausstellen, ob die Konditionen der Anleihe im Einzelfall für Investoren und Emittenten attraktiv wären, gibt Tobias Krug zu bedenken, Partner in der Kanzlei Ashurst. Immerhin laufen die Anleihekäufer Gefahr, unversehens als Eigenkapitalgläubiger mit am Tisch eines kriselnden Unternehmens zu sitzen. "Ob sich das Risiko der Wandlung im Falle der Krise so einpreisen lässt, dass Investoren dann auch tatsächlich diese Anleihen kaufen, ist nicht ausgemacht", sagt Krug.


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