Ist das Urteil (Az.:VIII R 24/08) ein Nachteil für Unternehmer?
Ja, schließlich kann er zu jeder Zeit nur ein Fahrzeug privat nutzen. Die mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regel führt zu einer viel höheren Bewertung der Privatfahrten. Mit der Ein-Prozent-Regel wird der Vorteil aus der Privatnutzung pauschal ermittelt und gilt als fiktive Betriebseinnahme. Dadurch wird ein Großteil der Betriebsausgaben steuerlich kompensiert. Weil der BFH jetzt entschieden hat, dass die Regel bei jedem auch privat genutzten Wagen anzuwenden ist, muss der Unternehmer mehr Steuern zahlen. Allerdings betrifft das nur Einzelunternehmen, Freiberufler und Personengesellschaften.
Wie berechnet sich der private Anteil mit der Ein-Prozent-Regel?
Für die private Nutzung wird pauschal ein Prozent des Listenneupreises für den entsprechenden Wagen pro Monat angesetzt. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Die Regel kommt jedoch nur zur Anwendung, wenn der Unternehmer kein Fahrtenbuch führt. Mit dem Fahrtenbuch kann exakt ermittelt werden, zu welchem Anteil der Wagen privat genutzt wird. Eine Steuer fällt dann nur auf den tatsächlichen Privatanteil an.
Und diese Regel gilt für alle zum Betrieb gehörenden Autos?
Ja, auf alle Wagen, die zum Betrieb gehören und vom Firmeninhaber auch privat genutzt werden könnten. Bisher war es nur notwendig, die Regel bei dem teuersten Wagen anzuwenden. Auch das Bundesfinanzministerium hat das lange so gesehen.
Also war der BFH sogar einmal strenger als die Finanzverwaltung?
Richtig. Der BFH hat da aber etwas weltfremd geurteilt. Systematisch ist das Urteil allerdings nachvollziehbar. Denn dem Gesetz kann man durchaus entnehmen, dass für jeden einzelnen Wagen ein privater Nutzanteil festgestellt werden muss. Unternehmern bleibt aber ein Ausweg. Sie können Fahrtenbücher führen und damit exakt nachweisen, ob und wie viel sie privat oder beruflich gefahren sind. Wichtig ist dabei, das Fahrtenbuch zeitnah und handschriftlich zu führen. Auch der Anlass der Fahrt und die Kilometerstände sind anzugeben. Wünschenswert wäre dennoch ein Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums. Davon wird ja bei für den Fiskus ungünstigen Entscheidungen sonst auch rege Gebrauch gemacht.
Das Interview führte Mareeke Buttjer
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