Frage: Gebühren für die Müllentsorgung sind laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln steuerlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig, da der Haushaltsbezug fehlt. Warum?
Holger Hoppe: Um 20 Prozent der Kosten - maximal 4000 Euro im Jahr - von der Steuer absetzen zu können, müssen Dienstleistungen eine räumliche Nähe zum Haushalt aufweisen und innerhalb des Grundstücks ausgeübt werden. Entscheidend ist, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt. Bei der Müllabfuhr ist das die Entsorgung der Müllsäcke und nicht das Sammeln im Haus oder auf dem Grundstück.
Frage: Was zählt zu haushaltsnahen Diensten?
Hoppe: Zunächst Handwerkerleistungen am oder im Haus und auch Pflegedienste. Ich hatte zuletzt einen Fall, in dem Kosten für Hundepflege als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt wurden. Das Finanzamt erkannte das zunächst nicht an, weil der Kern der Dienstleistung außerhalb des Haushalts sei. In diesem Fall waren die Kosten für die Hundepflege aber sogar auf der Rechnung in haushaltsintern und extern aufgeschlüsselt. Das Finanzamt hat das im Klageverfahren dann gelten lassen und die anteiligen Lohnkosten anerkannt.
Frage: Was ist bei der Rechnung zu beachten?
Hoppe: Der Rechnungsbetrag muss zwingend per Banküberweisung erfolgen. Eine Zahlung per Verrechnungsscheck ist auch möglich. Barabrechnungen gegen Quittung oder auch Barschecks werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Frage: Und wenn Handwerker nur bar abrechnen?
Hoppe: Handwerksleistungen gibt es oft wirklich nur gegen Cash in die Hand, wegen der schlechten Zahlungsmoral vieler Kunden. Beim Finanzamt hat man damit aber schlechte Karten.
Frage: Was gehört auf die Rechnung?
Hoppe: Die jeweiligen Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten sind auf der Rechnung detailliert aufzulisten. Die Materialien, die der Handwerker benötigt und in Rechnung stellt, sind nicht abzugsfähig. Der Arbeitslohn kann und Fahrtkosten können einbezogen werden.
Frage: Wie streng ist der Fiskus bei Mietern?
Hoppe: Bei Mietern in Mehrparteienhäusern stellt sich das Problem des Verteilungsschlüssels auf der Jahresabrechnung. Kosten wie etwa für den Schornsteinfeger müssen speziell auf jeden Mieter im Haus umgerechnet werden. Erfahrungsgemäß kommen Vermieter dieser Pflicht -wohl aus Unwissenheit - nicht immer nach.
Frage: Der Bundesrechnungshof hat jüngst moniert, die Steuervergünstigung verfehle ihr eigentliches Ziel, Schwarzarbeit einzudämmen.
Hoppe: Der Steuerkundige weiß, dass er nur 20 Prozent einer Rechnung steuerlich absetzen kann. Geht man aber davon aus, dass ein Schwarzarbeiter weniger als 80 Prozent des Rechnungsbetrags verlangt, was vermutlich der Fall ist, dann kann jeder zu dieser Steuervergünstigung seine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.
Interview: Bernd Lammert
Holger Hoppe ist Betriebswirt bei der Steuerfachkanzlei BSB in Warendorf.
Quelle: ftd
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