12.03.2010
Anwälte dürfen ihr Honorar nicht im 15-Minuten-Takt abrechnen.
Anwälte dürfen ihr Honorar nicht im 15-Minuten-Takt abrechnen.
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Investor-Artikel

Urteilsticker

Ihr gutes Recht

von Christoph Hus, Robert Kracht, Marcus von Landenberg, dpa

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Anwaltsrechnung. Wenn ein Anwalt seinem Mandanten in einer vorformulierten Vergütungsvereinbarung vorgibt, dass das zeitabhängige Honorar der Rechtsberatung im 15-Minuten-Takt abgerechnet wird, ist dies unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (18.2.2010, Az.: I-24 U 183/05). Das Gericht war in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil der Ansicht, dass eine viertelstündlich getaktete Zeitklausel nicht geeignet ist, das Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, sprich der Honorierung, optimal zu gewährleisten. Es bestehe vielmehr die Gefahr, dass kurze Unterbrechungen während der Bearbeitung der Rechtsberatung, wie sie zum Alltag in Kanzleien gehören, durch den kurzen Abrechnungstakt "überkompensiert" werden. Hinzu komme, dass der Anwalt durch die 15-Minuten-Zeittaktklausel die Arbeitszeit für die Rechtsberatung fast beliebig steuern könne. Alles in allem wird der Mandant aus Sicht des Gerichts durch eine solche Allgemeine Geschäftsbedingung unangemessen benachteiligt.

Verkehrsunfall. Fährt ein Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg und stößt dort mit einem ausparkenden Auto zusammen, bekommt er von dem Autofahrer weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld. Das hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden (Az.: 304 C 181/08). Geklagt hatte ein Radfahrer, der auf einem Gehweg mit einem Auto kollidiert war. Das Verhalten des Fahrradfahrers sei grob fahrlässig und verkehrswidrig gewesen, urteilte das Gericht.

Risikolebensversicherung. Wer eine Risikolebensversicherung abschließen will, sollte die Preise verschiedener Anbieter gewissenhaft vergleichen. Die Unternehmen verlangen für die gleiche Leistung sehr unterschiedliche Beiträge, hat Stiftung Warentest bei einem Vergleich von 64 Anbietern ermittelt. So zahlt ein 27jähriger Nichtraucher für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro beim günstigsten Anbieter 177 Euro im Jahr, beim teuersten 634 Euro - mehr als dreimal so viel. Zu den günstigsten Anbietern gehören Cosmosdirekt, Ergo Direkt, Neckermann und Ontos.

Kartenverlust. Verlorene EC-und Kreditkarten kommen die betroffenen Kunden nach Angaben von Verbraucherschützern in vielen Fällen teuer zu stehen. Beim Ersatz solcher Karten gibt es große Differenzen, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Düsseldorf mit. Sie hat die Preisverzeichnisse von elf Geldinstituten auf diesen Punkt hin unter die Lupe genommen. Während Kunden der Direktbanken ING-Diba und DKB die neue EC-Karte zum Nulltarif erhielten, müssten Postbank-Kunden 15 Euro berappen. Scheinbar günstiger sei die Deutsche Bank, die für die Zusendung der neuen Karte mit Geheimzahl 10 Euro verlange. Aber zuvor müsse die verloren gegangene oder gestohlene Karte für 5 Euro gesperrt werden, was dann ebenfalls 15 Euro Gesamtkosten verursache. Das Gros der Konkurrenz in der Stichprobe belasse es dagegen bei 5 bis 10 Euro. Noch teurer könne es werden, wenn die Kreditkarte verloren geht. Hier glänzten ING-Diba und DKB mit gebührenfreiem Ersatz - Letztere jedoch nur, wenn es sich um die Visa-Kreditkarte handelt. Bei der Mastercard koste der Ersatz für DKB-Kunden 20 Euro. Auch hier kassiere die Deutsche Bank laut Verbraucherzentrale im Doppelpack: Jeweils 15 Euro für Sperre und neue Geheimzahl summierten sich auf stolze 30 Euro. Auch bei der Sparda-Bank West sei man mit insgesamt 30 Euro dabei: 10 Euro für die Kartensperre und weitere 20 Euro für die neue Karte.

Mieterhöhung. Erhöht ein Vermieter ohne Rechtsgrundlage die Miete, hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihm daraus Anwaltskosten entstehen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Spandau (Az.: 9 C 216/09) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Arzt hatte von seiner Vermieterin die Ankündigung erhalten, sie werde die Miete für die Praxisräume erhöhen. Der Mietvertrag sah das indes nicht vor. Der Mediziner nahm sich deshalb einen Anwalt, das Honorar zog er von der Mietzahlung ab.

Rentenanspruch. Für den Fall, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, voll zu arbeiten, erwarten viele Deutsche eine zu hohe Erwerbsminderungsrente, warnt die Versicherung Allianz. So gehe jeder dritte Deutsche davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung bei einer Erwerbsminderung eine Rente in Höhe von 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens zahle. Doch das sei in vielen Fällen falsch. Wer zum Beispiel nach 1961 geboren wurde und nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 29 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3100 Euro pro Monat sind das gerade einmal 900 Euro.

Immobilienkauf. Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung achten die Deutschen vor allem auf formale Kriterien, hat die Direktbank Comdirect in einer Umfrage herausgefunden. So ist für Käufer am wichtigsten, dass die Wohnfläche und der Preis eines Objekts zu ihren Vorstellungen passen müssen. 90 Prozent der Käufer schauen vor allem auf diese beiden Punkte. Wichtig ist allerdings auch das Bauchgefühl. 82 Prozent der Befragten würden eine Immobilie nur kaufen, wenn sie ihnen spontan gefällt und sie sich darin wohlfühlen. Wert legen angehende Eigenheimbesitzer außerdem darauf, dass die Immobilie auch für das Wohnen im Alter geeignet ist und sich als Kapitalanlage eignet.

Steuerfahndung. Fordert die Steuerfahndung einen Anleger schriftlich zur Vorlage bestimmter Unterlagen über ausländische Konten und Depots auf, läuft die Verjährung nicht ab. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich um eine fristhemmende Ermittlungsmaßnahme, wodurch die Ergebnisse der Anfrage anschließend noch in einen geänderten Steuerbescheid einfließen können (Az.: VIII B 164/09). Eine solche Aufforderung schließt aber nicht aus, beim Finanzamt schnell noch eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen. Sind Betriebsprüfer oder Steuerfahnder erst einmal vor Ort erschienen oder wurde offiziell die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben, ist es dafür zu spät.


Quelle: ftd
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