Das Finanzamt hat bei der Berechnung des Altersentlastungsbetrags keine Kapitalerträge berücksichtigt. Weiß jemand, ob das ein Versehen ist oder stimmt dieser Artikel nicht?
Eigentlich sollte die Abgeltungssteuer doch alles einfacher machen: Schließlich müssen Kapitalerträge nicht mehr in der Steuererklärung stehen, weil mit 25 Prozent Pauschalabzug direkt an der Quelle alles erledigt ist. Dazu kommt noch ein angenehmer Nebeneffekt: Zins- und Dividendenerträge erhöhen nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen und somit auch nicht mehr die Progression für die übrigen Einkünfte.
Lohnender Tarif
Der Abgeltungssatz ist schon bei kleinem Einkommen vorteilhaft.
Seit 2009 wird auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von maximal 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer fällig. Anleger fahren mit der neuen Pauschalabgabe besser, wenn sie für das Jahr 2009 Einkommen von mehr als 15.000/30.000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) zu versteuern haben (siehe Tabelle). Steuerzahler mit einem geringeren zu versteuernden Einkommen erhalten über die Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern zurück.
| Steuersätze im Blick | ||
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen (Euro) | Persönlicher Grenzsteuersatz (in %) | |
Alleinstehende |
Ehepaare |
|
| 15.000 | 24,8 |
0,0 |
| 20.000 | 27,1 |
18,1 |
| 25.000 | 29,4 |
22,8 |
| 30.000 | 31,7 |
24,8 |
| 40.000 | 36,3 |
27,1 |
| 50.000 | 40,8 |
29,4 |
| 60.000 | 42,0 |
31,7 |
| 70.000 | 42,0 |
34,0 |
| 100.000¹ | 42,0 |
42,0 |
| 1) ab Einkommen von 250.000/ 500.000 Euro (Ledige/Verheiratete) beträgt der Satz 45 Prozent | ||
Doch die Realität ist deutlich komplizierter. Viele Anleger kommen oft auch künftig nicht um die Steuererklärung herum. Und für manche lohnt es sich sogar, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne freiwillig anzugeben. Wir erläutern, für wen die Steuererklärung weiter eine Pflichtübung ist, für wen sich das zeitraubende Prozedere rentiert - und wie Anleger die neuen Formulare ausfüllen.
Bevor Anleger mit ihrer Steuererklärung beginnen, müssen sie die Papiere ihrer Bank oder Banken sortieren. Die Jahresbescheinigungen, die die Institute seit 2004 verschickt haben, gibt es für 2009 nicht mehr. Stattdessen erhalten die Kunden kostenlos eine Steuerbescheinigung über die Höhe ihrer Kapitalerträge und Steuerabzüge. Aufgepasst: Manche Banken verschicken den Beleg erst auf Nachfrage. Doch nur wenn die Steuerbescheinigung im Original vorgelegt wird, zahlt das Finanzamt überzahlte Abgeltungssteuer wieder zurück (Verfügung der OFD Magdeburg vom 18.11.2005 - S 2252a - 1 - StO 214).
Ein Muss ist der Formularkrieg für Anleger, die Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus
thesaurierenden Auslandsfonds, Auslandskonten und -depots sowie steuerpflichtige Gewinne aus der Kündigung einer Lebensversicherung erzielt haben. Gleiches gilt für Anleger, die über den Mantelbogen der Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten. Im Steuerbescheid wird die Belastung bei Kapitalerträgen maximal auf den Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer und Kirchensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, im übrigen Bundesgebiet neun Prozent der Abgeltungssteuer) gedeckelt. Kirchensteuerpflichtige Anleger müssen alle Kapitalerträge beim Fiskus angeben, sofern sie 2009 ihre Bank nicht angewiesen hatten, die Kirchensteuer direkt einzubehalten. Wer seine Konfession bekannt gegeben hat, bei dem hat die Bank nur eine ermäßigte Abgeltungssteuer von 24,44 Prozent berechnet. Darin spiegelt sich wider, dass der Anleger die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgaben steuerlich geltend machen darf.
Freiwillig die Kapitaleinkünfte anzugeben lohnt sich ebenfalls für viele:
- Beantragen Steuerzahler in der Einkommensteuererklärung den Abzug von Spenden, zählen die Kapitalerträge auf Wunsch bei der Berechnung der abzugsfähigen Höchstbeträge als Einkommen mit. Die Mühe lohnt sich: Je mehr Einkünfte man hat, desto höher ist der Steuervorteil durch die abziehbaren Spenden.
- Steuerzahler, deren persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt, sollten ihre gesamten Kapitalerträge freiwillig beim Fiskus abrechnen. Denn dann bekommen sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück. Das ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen bis zu 15.000/30.000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) beträgt (siehe Tabelle). Über die sogenannte Günstigerprüfung berechnen die Steuerbeamten automatisch, ob Steuerzahler mit dem Individualtarif oder mit der Abgeltungssteuer besser fahren.
- Haben Anleger den Freistellungsauftrag vergessen oder ihrer Bank nicht in ausreichender Höhe erteilt, können sie zu viel einbehaltene Steuer nur über die Steuererklärung zurückholen.
- Auch wer Verluste aus Börsengeschäften vergangener Jahre verrechnen oder ausländische Quellensteuern anrechnen lassen möchte, wenn seine Bank dies versäumt hat, füllt die Steuerformulare weiter aus.
- Anleger mit Depots bei mehreren Banken oder Fondsgesellschaften können ihre Börsenverluste aus dem Jahr 2009 nur über die Steuererklärung für 2009 mit anderen positiven Kursgewinnen verrechnen lassen. Allerdings mussten sie dazu bis zum 15. Dezember 2009 eine Verlustbescheinigung bei der Depotbank beantragen. Wer diesen Stichtag verpasst hat, braucht Geduld: Die Bank hat die Verluste auf neue Rechnung für 2010 vorgetragen. Verloren geht also nichts. Wer dann Verluste über die Steuererklärung verrechnen möchte, sollte rechtzeitig vor dem nächsten Stichtag, dem 15. Dezember 2010, bei der Depotbank die Verlustbescheinigung beantragen.
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