10.03.2010
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Erstmals kann ein deutscher Anleger auch gegen einen ausländischen Broker vorgehen.
Erstmals kann ein deutscher Anleger auch gegen einen ausländischen Broker vorgehen.
Foto: dpa
Investor-Artikel

Wegweisendes Urteil

Broker haftet für dubiose Vermittler

von Ute Göggelmann, Frankfurt

Eine US-Brokerfirma haftet für riskante Anlagen, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrolliert. Das hat der Bankensenat des Bundesgerichtshofs gestern entschieden. Verbraucherschützer begrüßten das Urteil.

Das Gericht gab damit einer Klägerin recht, die nach großen Verlusten an der New Yorker Börse knapp 6000 Euro Schadenersatz von einer amerikanischen Brokerfirma gefordert hatte.

Anwältin Silvia Volaric-Huppert von der Kanzlei Marziller Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft sieht das Urteil als wegweisend an, da erstmals ein deutscher Anleger auch gegen einen ausländischen Broker vorgehen kann. "Bisher konnten Geschädigte zwar gegen den Vermittler vorgehen, bei dem war aber meist nichts zu hohlen, etwa wenn er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat", sagte Volaric-Huppert, deren Kanzlei das BGH-Urteil erwirkte.

In dem verhandelten Verfahren hatte der deutsche Vermittler Volker Scholten aus Düsseldorf bei der US-Firma Pershing von 2003 bis 2005 Termin- und Optionsgeschäfte für die Klägerin abgewickelt. Von ihrem auf einem Konto eingezahlten Kapital in Höhe von 6000 Euro erhielt die Klägerin laut Gericht am Ende nur einen Betrag in Höhe von 205,01 Euro zurück. Nach Ansicht des Senats führte der Vermittler vor allem solche Termingeschäfte durch, die von vorneherein chancenlos gewesen sind. "Für eine Aktienoption, die einen Kaufpreis von beispielsweise 52 Euro hatte, verlangte der Vermittler 100 Euro Gebühren", erklärte Volaric-Huppert.

Da die Brokerfirma das Geschäftsmodell des Manns vorab nicht geprüft habe, sondern ihn unkontrolliert über ihr Online-System schalten und walten ließ, trage auch das Unternehmen eine Mitschuld an den Verlusten, erklärte der BGH. Die Schädigung der Klägerin sei zumindest billigend in Kauf genommen worden. Die Richter am BGH bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom März 2009 (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 93/09).

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil. "Für den Anleger ist positiv, dass das Gericht nicht nur auf die Beratungshaftung abgestellt hat, sondern auch ein eigentlich abseits Stehender einstehen muss", sagte Jana Brockfeld vom Verbraucherzentrale Bundesverband.


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