Aufsichtspflicht. Entgegen einer weitverbreiteten Annahme haften Eltern oft nicht für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder verursachen. Darauf weist die Axa-Versicherung hin. Grundsätzlich sind Kinder erst ab einem Alter von sieben Jahren für Schäden verantwortlich, die sie anrichten - im Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß der Schaden ist. Eltern müssen in solchen Fällen nur dann zahlen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Um diese Pflicht zu erfüllen, müssen Eltern ihre Kinder aber nicht ständig im Auge behalten, so die Axa. Vielmehr reiche es aus, sein Kind auf Gefahren aufmerksam zu machen und regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Geschieht trotzdem etwas, bleibt der Geschädigte in der Regel auf seinem Schaden sitzen. Die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes springt in solchen Fällen meist nicht ein.
Bankberatung. Rechtsschutzversicherungen müssen für Klagen gegen Banken wegen Falschberatung oft zahlen, auch wenn sie ihren Kunden diese Leistung zunächst verweigern. Der Hinweis auf eine Vertragsklausel, laut der Streitfälle wegen Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften ausgeschlossen sind, ist nämlich in vielen Fällen nicht rechtens. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. So falle zum Beispiel der Kauf von Anlagezertifikaten nicht in diese Kategorie, argumentieren die Verbraucherschützer. Das Nachsehen können allerdings Kunden haben, die erst kürzlich eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen haben. Neuere Verträge schließen meist Rechtsstreite im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften vollständig aus.
Strompreis. Im März erhöhen 51 Stromanbieter in Deutschland ihre Preise. Durchschnittlich steigen sie bei diesen Unternehmen um 5,8 Prozent, teilt das Verbraucherportal Verivox mit. Bundesweit senken lediglich neun Anbieter ihren Strompreis, im Schnitt um 3,6 Prozent. Der Vergleich lohnt sich damit für Privatkunden umso mehr. Im April wollen 50 weitere Anbieter ihre Preise erhöhen, warnt Verivox. Geplant sei bei diesen Unternehmen ein Plus von durchschnittlich sechs Prozent. Nur vier Anbieter wollen ihre Preise im kommenden Monat senken. Seit dem Jahr 2000 sind die Strompreise für Privatkunden in Deutschland kontinuierlich gestiegen, belegen Zahlen des Verbraucherportals.
Terminabsage. Wer einen Massagetermin ohne wichtigen Grund versäumt, muss den Masseur trotzdem bezahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München (Az. 163 C 33.450/08) weist die Anwaltskanzlei Heuking hin. Geklagt hatte ein Masseur, dessen Kundin einen Termin am selben Tag abgesagt hatte und die entsprechende Rechnung nicht bezahlen wollte. Wegen eines Migräneanfalls habe sie nicht kommen können, erklärte die Kundin vor Gericht. Das ließen die Richter nicht gelten. Die Kundin hätte nur dann nicht zahlen müssen, wenn sie für ihren Migräneanfall ein ärztliches Attest hätte vorlegen können, entschieden die Richter. Weil das nicht der Fall war, bekommt der Masseur sein Honorar in voller Höhe.
Quelle: ftd
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