Für viele ist sie im Frühjahr so verhasst wie der große Hausputz: die Steuererklärung. Manch einer lässt sie sogar lieber gleich ganz bleiben - und verschenkt damit bares Geld. Im Jahr 2008 gab es im Schnitt immerhin rund 1000 Euro Rückerstattung pro Arbeitnehmer, wie der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) anhand der Daten seiner mehr als 500.000 Mitglieder errechnet hat.
Die Softwareprogramme mussten zwei komplizierte Steuerfälle bewältigen.
Musterfall eins ...
... ist ein verheirateter, 45-jähriger Familienvater mit zwei Kindern, für die er Kindergeld erhält. Der Bayer fährt an 230 Tagen im Jahr zur
25 Kilometer entfernten Arbeitsstelle, seine Frau ist nicht erwerbstätig. Brutto verdient der Angestellte 81741 Euro. Er gehört der katholischen Kirche an, hat jedoch vergessen, dies seiner Bank mitzuteilen. Mit inländischen Fonds hat der Privatanleger im letzten Jahr Kapitaleinkünfte von 3500 Euro erzielt.
Von seiner ehemaligen Zweitbank hat er 2009 ein Depot übertragen, kurz darauf die Wertpapiere verkauft und dafür 50000 Euro erhalten. Den Ursprungswert des Depots kennt der Gutverdiener nicht mehr, weil er die Belege nicht finden kann. Im August 2009 hat der Bayer - nach der damals noch geltenden Spekulationsfrist - Anleihen verkauft und dadurch Stückzinserträge von 600 Euro erzielt.
Außerdem haben ihm ausländische, thesaurierende Fonds im abgelaufenen Jahr einen Ertrag in Höhe von 4350 Euro gebracht. Haftpflicht- und Lebensversicherung kosten jährlich insgesamt 2500 Euro.
Musterfall zwei ...
... ist eine 66-jährige Rentnerin, die seit dem Jahr 2008 ihren Ruhestand genießt. Die Schwäbin ist evangelisch, wusste aber nicht, dass sie dies der Bank wegen der Abgeltungsteuer hätte mitteilen sollen. Derzeit erhält die Frau 17000 Euro Rente, für einen Zahnersatz musste sie 2009 eine Rechnung von 2160 Euro bezahlen. Die möchte sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Für Versicherungen hat die Ruheständlerin 2600 Euro an Ausgaben gehabt, dafür brachte das Ersparte durch rein inländische Investments 4000 Euro Ertrag.
Für Steuerzahler lohnt es sich also, die Belege herauszusuchen und sich an die Arbeit zu machen. Unterstützung versprechen diverse Computerprogramme. Grund genug, diese einem Härtetest zu unterziehen. Denn nur so lässt sich herausfinden, welche Software besonders gut auf die Belange von Kapitalanlegern zugeschnitten ist.
Im Fokus unserer Analyse stand die Abgeltungsteuer.
Die Abgeltungsteuer? Sollte mit deren Einführung das Ausfüllen der Anlage KAP für die meisten Anleger nicht passé sein? Schließlich werden Kapitalerträge doch nun automatisch abgegolten.
Von wegen! Es gibt zahlreiche Gründe, warum die Anlage KAP weiterhin ausgefüllt werden muss. "Ein banaler Fall: Der Steuerpflichtige hat vergessen, seiner Bank mitzuteilen, dass er einer Kirche angehört. Die Kirchensteuer für die Kapitalerträge muss dann nachgezahlt werden, und die Anlage KAP wird Pflicht", sagt Thomas Ried vom VLH. "Ich schätze, das wird für 2009 auf die Mehrheit zukommen." Gemeinsam mit uns hat der Steuerberater zwei Musterfälle für den Softwaretest konstruiert (siehe Kasten "Knifflige Aufgaben").
Ins Rennen gingen acht der beliebtesten Steuerprogramme für Privatleute. Sechs davon stammen von den drei Branchengrößen Buhl Data Service (Wiso Sparbuch, Tax Standard), Haufe-Lexware (Taxman, Quicksteuer Deluxe) und Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag (Steuersparerklärung, Steuertaxi). Zusammen bringen es die Anbieter auf einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent. Ebenfalls im Test: die Steuersoftware "Konz" von der Verlagsgruppe Droemer Knaur, die an die Erfolge des gedruckten Ratgebers "1000 ganz legale Steuertricks" anzuknüpfen versucht. Zudem wurde "Steuerfuchs", ein onlinebasiertes Programm von Hartwerk, getestet.
Die Steuerpakete kosten zwischen 14,95 Euro und 49,95 Euro. Eine kleine Möglichkeit zu sparen gibt es noch: Mit dem Kauf der CDs vergeben die Hersteller eine Haushaltslizenz. Ganz legal dürfen die Programme damit auf bis zu drei PC installiert und von bis zu zehn Steuerzahlern genutzt werden. Zudem bieten mit dem "Wiso Sparbuch" und dem "Taxman" zwei der mit "sehr gut" bewerteten Programme jährliche Updates. Damit können jeweils rund zehn Euro gegenüber dem Neukauf gespart werden.
Generell gilt: Es empfiehlt sich, die Software, mit der man gut zurechtkommt, auch in den Folgejahren zu nutzen. Denn alle Testkandidaten ermöglichen die Datenübernahme aus dem Vorjahr. Das bringt Vorteile: Wer seine Stammdaten eingegeben hat und keine wesentlichen Änderungen einpflegen muss - einen Umzug, eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes -, schafft seine Steuererklärung dann in einer Stunde.
Und gleich noch eine gute Nachricht: Alle getesteten Programme erlauben die elektronische Steuererklärung (Elster) mittels Übertragung per Internet. Das kann sich für Privatanleger spürbar auf die Liquidität auswirken, denn elektronische Steuererklärungen werden in allen Bundesländern mit Priorität bearbeitet. Derzeit reagieren die Finanzämter in der Regel auf Elster mit einem Steuerbescheid innerhalb von 20 Tagen. Zum Vergleich: Wer einen Stapel Papier an den Fiskus schickt, wartet momentan durchschnittlich sechs Wochen auf Antwort.
Ebenfalls Standard bei allen Testkandidaten ist ein inhaltliches Update. Hier können Käufer online prüfen lassen, ob es bereits steuerrechtliche Änderungen gab, die von den Programmierern eingearbeitet wurden. Dann wird automatisch die neue Version heruntergeladen.









