02.03.2010
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Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Fall, in dem Karlsruhe Entscheidungen der Bundesregierung kippt.
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Fall, in dem Karlsruhe Entscheidungen der Bundesregierung kippt.
Foto: dpa

Datenschutz

Der Staat darf nicht auf Vorrat schnüffeln

35.000 Bürger dürfen sich bestätigt fühlen: Die Speicherung von Verbindungsdaten ohne Verdacht ist verfassungswidrig. Nun wollen Telekomunternehmen vom Staat Geld zurück. Das Karlsruher Urteil werde "uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen", fürchtet man in Berlin.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Sie ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bislang gespeicherten Daten seien "unverzüglich zu löschen", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon- , Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), bedauerte das Urteil. "Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können", sagte Altmaier am Dienstag in Berlin.

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth begrüßte die Entscheidung. "Das ist ein riesengroßer Erfolg", sagte sie im ZDF. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber.


Was die Leser sagen

Dr. Norbert Schweig
03.03.2010 | 19:47
Vorratsdatenspeicherung

Wie funktioniert denn eigentlich die Gefahrenabwehr durch die Speicherung von Verbindungsdaten? Müssen nicht sämtliche Gespräche abgehört werden, um eine Verabredung zu einem Rechtsbruch zu erkennen?
Und wenn sich eine Straftat ereignet hat, wird dann jeder, der mit dem Pizzaservice telefoniert hat, observiert und wer im Drogeriemarkt anrief, verhaftet?

(Kommentare 1-1 von 1)

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