26.02.2010
Nach einer Scheidung können Hochzeitsgeschenke leichter zurückgefordert werden.
Nach einer Scheidung können Hochzeitsgeschenke leichter zurückgefordert werden.
Foto: Getty
Investor-Artikel

Urteilsticker

Ihr gutes Recht

von Christoph Hus und Marcus von Landenberg

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Hochzeitsgeschenke. Schwiegereltern, die der Frau oder dem Mann ihres Kindes anlässlich der Ehe etwas geschenkt haben, können dies nun leichter zurückfordern, falls es zur Scheidung kommen sollte. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 3. Februar deutlich gemacht (Az. XII ZR 189/06). Im konkreten Fall hatte ein Elternpaar ihrem Schwiegersohn Geld überlassen, damit dieser eine Wohnung für sich und seine Frau kaufen konnte. Fünf Jahre später trennten sich die beiden und die Schwiegereltern forderten das Geld von ihrem Schwiegersohn zurück. Zu Recht, befanden die Richter. Denn mit dem Scheitern der Ehe entfalle in der Regel die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung, so dass diese zumindest teilweise rückabgewickelt werden könne. Teilweise nur deshalb, weil im Normalfall das leibliche Kind auch von der Schenkung profitiert hat - etwa durch die gemeinsame Wohnung während der Ehejahre. Richtungsweisend ist das höchstrichterliche Urteil deshalb, weil die Zuwendung nun generell als Schenkung angesehen wird und nicht mehr als ein im Juristendeutsch sogenanntes "unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbares Rechtsverhältnis eigener Art".

Pyramidenspiele. Wer an einem Pyramidenspiel - häufig auch als Schenkkreis bekannt - teilnimmt, der muss die dabei eingestrichenen Gewinne versteuern. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 18. Januar 2010 entschieden (Az. 5 K 1986/06 Euro) . Der Kläger war der Ansicht gewesen, dass sein Gewinn von insgesamt 210.000 Euro steuerfrei sein müsse. Schließlich habe er die Summe ja von vielen Mitspielern quasi als Schenkungen ohne Gegenleistung eingesammelt. Bei dem Spiel konnten die Teilnehmer als "Knappen" einsteigen und sich durch Zahlungen an die vorherigen Teilnehmer pyramidenförmig bis in die Position des "Königs" hocharbeiten. Die Richter sahen im Gegensatz zum Kläger sehr wohl eine erbrachte Gegenleistung. Denn anders als bei steuerfreien Glücksspielen habe der Kläger eine Leistung erbracht, indem er neue Teilnehmer angeworben und damit das Weiterlaufen des Spiels sichergestellt habe. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Münsteraner Richter einen solchen Spielgewinn als steuerpflichtig angesehen (AZ. 12 K 3308/07 Euro) .

Schließanlage. Wer einen Schlüssel verliert, der zur Schließanlage eines größeren Gebäudes gehört, muss für den Schaden, der schnell über 10.000 Euro betragen kann, oft selbst aufkommen. Viele Bürger sind gegen solche Schäden nicht versichert, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Hausratversicherung etwa zahlt bei Schlüsselverlust nicht, wenn der Kunde einen Schlüssel seines Arbeitgebers oder zur Wohnung eines Nachbarn verloren hat. Auch eine private Haftpflichtpolice nützt oft nichts, weil Schlüsselschäden häufig ausgeschlossen sind. Wer Schlüssel zu Schließanlagen besitzt, sollte deshalb seinen Versicherungsschutz prüfen, raten die Verbraucherschützer. Haftpflichtversicherer bieten den Schutz gegen Schlüsselverlust gegen Aufpreis an.

Motorschaden. Betanken Autofahrer ihren Wagen mit dem falschen Kraftstoff und verursachen so einen Motorschaden, bekommen sie keinen Schadensersatz vom Tankstellenbetreiber. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 2 U 155/08) weist die Kölner Anwaltskanzlei Heuking hin. Der Tankstellenbetreiber erfülle seine Sorgfaltspflicht, indem er an der Zapfsäule mit Schildern kennzeichne, welcher Kraftstoff aus den einzelnen Zapfpistolen kommt. Tanke ein Kunde trotz dieser Kennzeichnung den falschen Kraftstoff, sei er für diesen Fehler und dessen Folgen selbst verantwortlich. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer aus Unaufmerksamkeit statt Diesel Superbenzin getankt und dadurch einen Motorschaden verursacht. Die fällige Reparatur schlug mit 7200 Euro zu Buche.

Gurtpflicht. Ist ein Autofahrer bei einem Unfall nicht angeschnallt, trifft ihn deshalb nicht automatisch eine Mitschuld an seinen Verletzungen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 14 U 42/08) weist der Deutsche Anwaltverein hin. Der Wagen einer Autofahrerin, die keinen Gurt angelegt hatte, war von einem anderen Auto gerammt worden, dessen Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle verloren hatte. Obwohl sie nicht angeschnallt war, treffe die Frau keine Mitschuld an ihren Verletzungen, urteilten die Richter. Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, ihr hätten bei dem Aufprall mit Gurt ähnlich schwere Verletzungen gedroht. Die Versicherung des Unfallverursachers muss deshalb für die finanziellen Unfallfolgen allein aufkommen.

Immobilienkredit. Wer einen Kredit für einen Haus- oder Wohnungskauf aufnehmen will, sollte vorher unbedingt einen Preisvergleich unter verschiedenen Anbietern einholen. Die Höhe des Effektivzinses unterscheidet sich nämlich bei ansonsten identischen Konditionen zum Teil stark, hat die Stiftung Warentest ermittelt. Die Tester haben Angebote von 87 Banken, Bausparkassen und Versicherern unter die Lupe genommen. So berechnete die Sparda West für einen 150.000-Euro-Kredit mit 20 Jahren Zinsbindung und 2,5 Prozent Tilgung einen Effektivzins von 4,3 Prozent. Die Sparkasse Hannover verlangte für den gleichen Kredit 5,6 Prozent. Ein Kunde hätte damit bei der Sparkasse bis zum Ende der Zinsbindung über 36.000 Euro mehr gezahlt als beim günstigsten Anbieter. Ähnlich groß sind die Unterschiede bei Riester-geförderten Bausparkrediten.


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