Herr Hug und Herr Schöneberg behaupten lediglich, die Geschichte vom "antinazistischen" Ursprung sei nur Legende, ohne dies nachzuweisen. Ist das Bankgeheimnis denn nicht 1934 in dieser Form kodifiziert worden? Und wenn die Schweiz schon vor Jahrzehnten für das Bankgeheimnis angegriffen wurde und deshalb auf diese Hintergründe hinwies, macht es sie deshalb unwahr?
Die Frage ist also, wer hier eine "regelrechte PR-Kampagne" betreibt. Von "Capital" erwarte ich mir etwas mehr Substanz und etwas weniger Kampagne.
Die rechtspopulistische SVP wettert über die "Kriegserklärung", die schweizerischen Christdemokraten sprechen von einer "modernen Form des Banküberfalls", die ansonsten nüchterne "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) regt sich darüber auf, dass die Regierung in Bern "die Ungeheuerlichkeit der staatlichen Hehlerei zu Berlin nicht scharf zurückweist".
Die Steuer-CD und die Folgen: Weil das Bankgeheimnis wackelt, schlagen in der Schweiz die Emotionen hoch. Finanzielle Diskretion gehört nicht nur zum Land wie Matterhorn, Heidi oder Toblerone, sie wird auch genauso mythisch verklärt. Dabei hilft eine Lebenslüge: Viele Eidgenossen glauben, das Bankgeheimnis sei ein Geschäftsmodell humanitären Ursprungs. Deshalb ist es bislang auch nur unter internationalem Druck gelockert worden: und zwar, wenn es um Massenmörder wie Charles Taylor aus Libera oder Nigerias Diktator Sani Abcha ging.
Derzeit lagern 1679 Milliarden Franken aus dem Ausland laut einer Studie der Kaufmann Research Nationalbank auf Schweizer Konten. Schätzungsweise 694 Milliarden davon könnten Schwarzgeld sein - davon wiederum je 200 aus Deutschland und Italien, rund 90 aus Frankreich.
An den Stammtischen wird immer wieder die gleiche Mär erzählt, eine Geschichte, in der es nicht um einen Wettbewerbsvorteil Schweizer Banken gegenüber der Konkurrenz geht, sondern um den Holocaust. Es werde vergessen, "dass das Bankgeheimnis zum Schutz jüdischer Vermögen vor dem Zugriff der Nazis erfunden wurde", sagte unlängst der Ex-Präsident der liberalen Partei FDP, Franz Steinegger, der "NZZ am Sonntag".
Kein Einzelfall: Die Legende vom humanitären Gründungsmythos des Schweizer Bankgeheimnisses ist vielzitiert, sogar in wissenschaftlichen Dissertationen taucht sie auf. Doch sie ist falsch. Tatsächlich entstammt die Räuberpistole ums Bankgeheimnis einer PR-Broschüre der Schweizerischen Kreditanstalt - heute
Credit Suisse - aus dem Jahr 1966. Das "Bulletin" des Zürcher Geldhauses stellte damals in einem zwölfseitigen Aufsatz klar, das Bankgeheimnis habe dazu gedient, "Kapitalien dem Zugriff der Diktatoren zu entziehen", vor allem während des Zweiten Weltkriegs.
"Intensive betriebene Spionage nach jüdischem Geld" habe die Schweiz 1934 veranlasst, "zum Schutze der Verfolgten das bisher im Gewohnheitsrecht verankerte Bankgeheimnis" im Bankgesetz "straffer zu umschreiben und seine Verletzung unter Strafsanktionen zu stellen."
Deshalb dürfe man "ohne Übertreibung", heißt es in dem Aufsatz weiter, "feststellen, dass die Entschlossenheit, mit der das Bankgeheimnis gewahrt wurde und wird, Tausenden von Menschen Vermögen und Existenz gerettet hat". Die Schweiz habe ja auch bereits seit Jahrhunderten verfolgten Ausländern Asyl geboten. Die Legende war geboren.

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