10.02.2010
Die Schweiz drohte, die schwelenden Verhandlungen über ein neues DBA platzen zu lassen.
Die Schweiz drohte, die schwelenden Verhandlungen über ein neues DBA platzen zu lassen.
Foto: dpa
Investor-Artikel

Doppelbesteuerungsabkommen

Geschacher auf dem Rücken der Steuerzahler

von Elke Spanner, Hamburg

Durch den Konflikt mit der Schweiz über den Ankauf der Steuerflüchtlings-CD werden sie wieder zum Politikum: die Doppelbesteuerungsabkommen. Dabei sollen sie eigentlich Steuerzahler schützen.

Nennen wir ihn Reinhard Kahl. Bei Herrn Kahl also hat der Taifun, der 1998 über Korea wütete, ganz erhebliche Kosten verursacht. Dabei hatte der Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH nicht einmal Zerstörungen zu beklagen. Er war auf Dienstreise in Korea, saß im Hotel, dort war er persönlich in Sicherheit.

Doch dass er in Ostasien festsaß und nicht zu seiner damaligen Wohnung im Grenzgebiet zwischen Frankreich und Deutschland zurückfliegen konnte, hat der Bundesfinanzhof nun steuerlich als "Nichtrückkehrertag" eingestuft - mit der Konsequenz, dass Reinhard Kahl sein damaliges Jahreseinkommen in Deutschland versteuern muss. Wegen der Taifunwarnung hatte er die Zahl der Tage überschritten, die er laut dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich außerhalb der Grenzregion hätte verbringen dürfen.

Drei Fälle dieser Art, in denen über Details der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz und Frankreich gestritten wurde, hat der Bundesfinanzhof allein vorige Woche veröffentlicht. Sie zeigen, wie detailliert die DBA die Besteuerung von Berufstätigen regeln, die in einem Land wohnen, in einem anderen aber Geld verdienen. Das ist der eigentliche Sinn der DBA. Sie sind Schutzabkommen: völkerrechtliche Verträge, mit denen die Staaten vermeiden, dass bei einem Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum mehrfach belastet werden.

DBAs als politisches Druckmittel

So weit, so sinnvoll. Doch durch den aktuellen Konflikt mit der Schweiz über den Ankauf der Steuerflüchtlings-CD kann man dieser Tage einen ganz anderen Eindruck gewinnen. Die DBA werden immer wieder als Mittel eingesetzt, politischen Druck auszuüben. So auch vorige Woche: Die Schweiz hatte zunächst gedroht, die schwelenden Verhandlungen über ein neues DBA platzen zu lassen, sollte Deutschland die Daten über die Steuersünder tatsächlich kaufen. Von der Drohung wieder abgerückt ist die Schweiz nur, weil sie sich damit selbst erheblich geschadet hätte: Ohne ein Abkommen nach den Kooperationsstandards, die die OECD in einem Musterabkommen festgelegt hat, würde das Land womöglich auf die schwarze Liste der Steueroasen rücken. Die Beziehungen zu Deutschland würde das trüben: Wer Geschäfte mit international geächteten Steueroasen macht oder dort Geld anlegt, muss nach deutschem Recht umfassend Auskunft geben über dortige Konten, Anlagen und seine Geschäfte. Nicht gerade attraktiv für einen Finanzplatz wie die Schweiz.

Die DBA können immer wieder zum Politikum werden, weil sie eben nicht nur die steuerliche Behandlung der Grenzgänger regeln, sondern auch die Zusammenarbeit der beteiligten Staaten. Die vereinbaren in den DBA auch Auskunfts- und Informationsrechte sowie die Bedingungen, unter denen sie sich beim Aufspüren von Steuerhinterziehern Amtshilfe leisten. Deswegen hatte auch Deutschland ein Interesse, die DBA-Verhandlungen mit der Schweiz nicht platzen zu lassen. Berlin will erreichen, dass die Schweiz Amtshilfe künftig bereits leistet, wenn ein Deutscher Steuern hinterzogen hat - und nicht erst bei Steuerbetrug, wenn er zusätzliche Delikte wie beispielsweise das Fälschen von Dokumenten begangen hat.

Viele frühere Steueroasen haben sich dem massiven internationalen Druck bereits gebeugt: So wurden voriges Jahr beispielsweise Doppelbesteuerungsverträge mit Liechtenstein, den Kanalinseln Isle of Man und Guernsey sowie mit den Bermudas unterzeichnet.

Ringen um ein Abkommen mit den Arabischen Emiraten

Ein neues Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) steht dagegen noch aus - was unter den Unternehmen, die in der Region tätig sind, für erhebliche Unruhe sorgt. Denn hier hatte das alte DBA aus dem Jahr 1994 seine Schutzfunktion sogar übererfüllt: Wer in Deutschland noch seinen Wohnsitz hatte, aber in den VAE arbeitete, ging gänzlich steuerfrei aus. Mitte der 90er-Jahre hatten die Vertragsstaaten vereinbart, dass beispielsweise in Dubai arbeitende Deutsche nur in Dubai Steuern zahlen müssen. Dubai hätte also Steuern erheben dürfen - verzichtete aber.

Die Bundesrepublik hatte sich damals darauf eingelassen, weil die wirtschaftlichen Beziehungen zu den VAE belebt werden sollten. Ende 2008 aber hat die Bundesregierung das Abkommen gekündigt. Vor allem, weil die in den VAE erzielten Gewinne von Immobilienfonds komplett am deutschen Fiskus vorbeigingen. Seither ringen Deutschland und die VAE um eine neue Vereinbarung. Bis sie zustande gekommen ist, müssen deutsche Geschäftsleute ihre in den VAE erzielten Einkünfte in Deutschland versteuern.

"Bei den Unternehmen ist das ein Dauerbrennerthema", sagt Sabine Ebert, Rechtsanwältin bei Rödl & Partner in Dubai. "Einer Steuerpflicht in Deutschland kann nur entgangen werden, wenn der Wohnsitz vollständig aufgegeben wird. Das ist in der Praxis kaum umsetzbar." Deshalb gehen viele Unternehmen den umgekehrten Weg, beobachtet Peter Göpfrich, Geschäftsführer der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer: Sie ziehen sich aus der Region zurück. "Für deutsche Experten, die noch einen Wohnsitz in Deutschland aufrechterhalten, sind die VAE als Arbeitsplatz gänzlich unattraktiv geworden."

Eigentlich ist das von keiner Seite gewollt. Aber "wenn ein Hochsteuerland wie Deutschland mit einem Nullsteuerland an einem Abkommen arbeitet", sagt Ebert, "ist das natürlich ein Politikum."


Quelle: ftd
© 2010 capital.de

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