In einem Musterprozess gegen die ehemalige LGT Treuhand hat das Fürstliche Landgericht in Vaduz einem deutschen Steuersünder teilweise recht gegeben. Dem Kläger, einem Bad Homburger Geschäftsmann, wurden in erster Instanz 7,3 Mio. Euro Schadensersatz zugesprochen.
Mit diesem Urteil geraten Banken, die Opfer eines Datendiebstahls geworden sind, erheblich unter Druck. Zumindest dann, wenn sie es versäumt haben, ihre Kunden über den Diebstahl zu informieren. Die ehemalige LGT Treuhand muss sich jetzt auf eine Klagewelle einstellen.
Der Name des Klägers befand sich auf der gleichen CD wie der von Post-Chef Klaus Zumwinkel. Der heute 68-Jährige war von einem deutschen Gericht zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt worden. Mit Anwaltskosten und Steuernachzahlungen musste der Geschäftsmann insgesamt 20 Millionen Euro berappen. Der Bundesnachrichtendienst hatte die bereits 2002 entwendeten Daten für 4,5 Millionen Euro von dem ehemaligen LGT-Mitarbeiter Heinrich Kieber gekauft und damit für einen der größten Steuersünderskandale gesorgt. Auf der CD stehen die Namen von knapp 700 deutschen Steuersündern.
Laut der liechtensteinischen Zeitung "Wirtschaft Regional" kommt der Richter in seinem bereits am 7. Januar gefassten Urteil zu dem Schluss, dass die LGT "den Kläger pflichtwidrig zu spät vom Datendiebstahl informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht" habe.
Die First Advisory Group kündigte Berufung gegen das Urteil an. Sie hat die Treuhandsparte der LGT Group, die heute unter dem Namen Fiduco firmiert, Anfang 2009 übernommen. Für die Kosten aus der Affäre kommt jedoch die LGT auf. Das wurde bei der Übernahme vertraglich geregelt.
Das Urteil sei erst vergangene Woche dem Kläger schriftlich zugestellt worden, sagte dessen Anwalt Bernhard Gimple. Zudem habe es eine Absprache gegeben, das erstinstanzliche Urteil nicht publik zu machen, da es noch nicht rechtskräftig ist. "Noch ist nichts gewonnen." Auch Gimple kündigte an, in Berufung zu gehen, denn sein Mandant habe nur in einem Punkt recht bekommen. Er hatte auf eine Summe in Höhe von 13 Millionen Euro geklagt.
Verfahren wird zügig fortgesetzt
Interessant wird der Fall auch für andere Banken, wenn in zweiter Instanz das fürstliche Obergericht entscheiden sollte, dass die LGT Treuhand auch steuerberatend tätig war und damit Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hätte. "Es ist doch kein Geheimnis, dass die Vermögensanlage in Liechtenstein steuergetrieben ist", sagte Gimple. Die Fiduco wehrt sich gegen solche Vorwürfe.
Die Kosten aus den Verfahren dürften für die LGT Group immens werden. Erst vor wenigen Tagen hatte der liechtensteinische Anwalt Helmut Schwärzler bereits eine weitere Klage eingereicht. Dutzende andere seien in Vorbereitung.
Das aktuelle Verfahren dürfte zügig fortgesetzt werden. Nach liechtensteinischem Recht muss nach dem Einlegen der Berufung deren Begründung spätestens vier Wochen später vorliegen.
Für Anwalt Schwärzler ist das Urteil des Fürstlichen Landgerichts ein "super Signal". Nicht nur für die möglichen Kläger. Es zeigt, "dass Liechtenstein zu seinen Fehlern steht und dafür aufkommt". Selbst wenn das Fürstenhaus als Eigentümer der LGT Group direkt betroffen sei.
Quelle: ftd
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