03.02.2010
Der Bundesgerichtshof will am 9. März ein Urteil verkünden.
Der Bundesgerichtshof will am 9. März ein Urteil verkünden.
Foto: dpa

Finanzhaie

BGH prüft Mitschuld von Online-Brokern bei Betrug

Der Bundesgerichtshof entscheidet in Kürze, ob Online-Brokerhäuser unseriösen Finanzvermittlern in Zukunft genauer auf die Finger schauen müssen. Der Fall einer Frau, die sich von ihrem Berater bewusst abgezockt fühlt, könnte zu einem Musterbeispiel werden.

Eine Anlegerin, die mit hochriskanten Geschäften an der New Yorker Terminbörse und überhöhten Gebühren von dem Vermittler um ihr Geld gebracht worden war, klagt in Karlsruhe gegen den US-Broker Pershing LLC. Dessen Online-Plattform hatte der in Deutschland ansässige Vermittler genutzt. Der Fall, der am Dienstag verhandelt wurde, ist nach Angaben des BGH der erste von mehreren gleichgelagerten Fällen, die ihm vorliegen. Das Urteil soll am 9. März verkündet werden. (Az.: XI ZR 93/09)

Auch wenn die Geschäfte vollautomatisch abgewickelt würden, müssten die Unternehmen ihre Vermittler etwa durch regelmäßige Stichproben besser überwachen, um Missbrauch zu erkennen, sagte der Anwalt der Klägerin. Für den Broker sei es ein Leichtes zu erkennen, dass der Anleger ausgenutzt wird. "Dass Pershing es nicht getan hat, lässt nur den Schluss zu, dass sie zumindest weggeschaut habe", sagte der Anwalt.

Die Frau hatte ihr Geld dem Vermittler anvertraut. Dieser wiederum hatte einen Vertrag mit Pershing, durch den er für seine Kunden Termingeschäfte über das Portal des Brokerhauses abwickeln durfte. Das ganze Geschäft wurde einschließlich der Abbuchung von Provisionen und der Kontoauszüge vollautomatisch über die Plattform abgewickelt. Der Vermittler verwaltete mehr als drei Jahre lang ein Transaktionskonto, das die Klägerin bei Pershing eingerichtet hatte. Von 6000 Euro waren am Ende noch ganze 205 Euro übrig. Die Anlegerin klagte auf Rückzahlung des restlichen Geldes.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte befunden, dass der Vermittler die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und der Frau Recht gegeben. Er habe von vornherein chancenlose Geschäfte betrieben und die Aufklärung unterlassen. Pershing gab das OLG eine Mitschuld. Das Haus habe gewusst, dass derartig hochspekulative Geschäfte zum Missbrauch reizen. Dabei sei es nicht genug, zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu prüfen, ob die Börsenaufsicht gegen den Vermittler ermittle.


Quelle: Reuters
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