Das Bundesfinanzministerium bestätigte der "Berliner Zeitung" zufolge, dass laut dem zum 1. Januar in Kraft getretenen Bürgerentlastungsgesetz Zusatzbeiträge genauso wie die "normalen" Kassenbeiträge als Sonderausgabe steuerlich absetzbar sind. Von der Absetzbarkeit profitieren aber nur diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen. Die angekündigten Zusatzbeiträge bei mehreren Krankenkassen benachteiligen Menschen mit geringem Einkommen und Hartz-IV-Empfänger gegenüber Besserverdienenden.
Für diejenigen, die nennenswert Steuern zahlen, reduziert sich durch die Absetzbarkeit der Zusatzbeitrag, wobei gilt: Je höher das Einkommen, desto größer die Ersparnis. Im Extremfall muss bei sehr hohen Einkommen effektiv nur noch die Hälfte gezahlt werden. Wer keine oder nur wenig Steuern zahlt, bleibt dagegen auf dem vollen Betrag sitzen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Elke Ferner, hält es für fraglich, dass die Regelung vor Gericht Bestand hat. "In die jetzige Grundsicherung sind die Zusatzbeiträge nicht einberechnet", sagte sie der "Thüringer Allgemeinen". Nur wenn durch die Zahlung der acht Euro eine Notlage eintritt, können demnach bei Hartz-IV-Beziehern die ARGEs einspringen. Es sei nicht in Ordnung, "wenn jetzt, auf die Schnelle die Kasse gewechselt werden muss, um dann in einem halben oder dreiviertel Jahr bei der neuen Kasse doch den Zusatzbeitrag zahlen zu müssen", sagte Ferner. Ein Ausweg sei nur die Anhebung der Regelsätze oder die Abschaffung der Zusatzbeiträge.
Quelle: ftd.de
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