Der Schweizer Bank
UBS droht ein Wiederaufflammen des Steuerstreits mit den USA. Das Bundesverwaltungsgericht des Alpenstaats hatte Ende vergangener Woche eine Einigung zwischen dem Institut und den US-Steuerbehörden (Internal Revenue Service, IRS) in Frage gestellt, wonach UBS rund 4500 Kundendaten aushändigen soll.
Bisher konnte das Institut davon ausgehen, dass die Vereinbarung eine Weitergabe der Informationen ermöglicht, ohne dass gegen Schweizer Recht verstoßen wird. Nach der Gerichtsentscheidung ist das nicht mehr sicher - und die US-Behörden könnten versuchen, die Bank auf anderem Wege zu einer Herausgabe zu zwingen. Auch ein neues Gerichtsverfahren ist laut Experten möglich.
"Das Schweizer Gericht hat UBS womöglich in eine heikle Lage gebracht, weil die Bank nun vielleicht die Bedingungen nicht erfüllen kann", sagte Bryan Skarlatos, Steueranwalt von der Kanzlei Kostelanetz & Fink, der Nachrichtenagentur Bloomberg. "In einem solchen Fall könnte der IRS darüber nachdenken, die Vereinbarung wieder aufzuschnüren und UBS zu zwingen, mindestens 4500 Namen herauszugeben."
Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts wird Steuerbetrug in dem Abkommen zu breit definiert. In der Schweiz wird zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterschieden. Laut der Entscheidung ist Amtshilfe für die US-Behörden nur bei Steuerbetrug zulässig, nicht bei Steuerhinterziehung.
Mit der Einigung wollte UBS den langen und schädlichen Rechtsstreit mit den USA beenden, der viele sehr wohlhabende Kunden verschreckt hat. Die Bank gehört ohnehin zu den Geldhäusern, die von der Krise am härtesten getroffen wurden.









