25.11.2009
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Ein leitender Angestellter klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli bis zur höchsten Instanz.
Ein leitender Angestellter klagt gegen die Rechtmäßigkeit des Soli bis zur höchsten Instanz.
Foto: ddp

Urteil aus Hannover

Karlsruhe muss Solidaritätszuschlag prüfen

Hoffnung für die Gegner der Sonderabgabe: Das niedersächsische Finanzgericht sieht in dem Zuschlag eine Dauerabgabe - die grundgesetzwidrig sei. Jetzt geht der Fall an das Bundesverfassungsgericht.

Erstmals hat ein deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den Soli deswegen am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der 37-Jährige klagte, die Erhebung sei nicht rechtmäßig. Er wollte die Aufhebung seines Steuerbescheides erzwingen.

Das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, sagte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes dürften nicht allein die Artikel 105 und 106 des Grundgesetzes betrachtet werden. Die Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Soli nur "zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen" dienen dürfe, ergebe sich aus den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren.

Ob das Bundesverfassungsgericht das genauso sieht, ist jedoch ungewiss. Bereits im Jahr 2008 nahmen die Karlsruher Richter eine Verfassungsklage des Bundes der Steuerzahler nicht zur Entscheidung an. Der Verband unterstützte auch dieses Mal die Klage. "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird", sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke.

"Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht innerhalb eines Jahres entscheidet", sagte ein Sprecher des Finanzgerichts. Die Frage betreffe immerhin 60 Millionen Steuerzahler. In Karlsruhe hieß es, dass über die Zulassung der Klage voraussichtlich erst im kommenden Jahr entschieden werde. Erst danach steht fest, ob die Richter überhaupt über die Streitfrage verhandeln werden.

Das Gericht in Hannover konnte bereits bei der Pendlerpauschale einen Erfolg verbuchen. Die Finanzrichter reichten 2007 eine Klage gegen die von der Großen Koalition gekürzte Entfernungspauschale nach Karlsruhe weiter. Ende 2008 wurde die Kürzung dann für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Fiskus die Pauschale für die Fahrten von Berufspendlern nachträglich voll erstatten. Häufig gewährt Karlsruhe dem Gesetzgeber aber eine Frist, um einen verfassungswidrigen Zustand abzustellen.


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