17.09.2009
Peer Steinbrück hat sich den Experten widersetzt - und bekommt nun die Quittung.
Peer Steinbrück hat sich den Experten widersetzt - und bekommt nun die Quittung.
Foto: AP

Kommentar zum Arbeitszimmer-Urteil

Die nächste Schlappe

von Volker Votsmeier

Bereits im Dezember 2008 kassierte das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale. Nun erlebt Finanzminister Peer Steinbrück die nächste herbe Niederlage: Der Bundesfinanzhof hält die Streichung der Kosten für das Arbeitszimmer für verfassungswidrig. Doch dass das Steueränderungsgesetz 2007 zum Desaster wird, war absehbar.

Als das Steueränderungsgesetz 2007 auf den Weg gebracht wurde, waren sich fast alle Experten einig: Die meisten Kürzungen seien unsystematisch und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Beispiel Pendlerpauschale: "Die Ungleichbehandlung von Nah- und Fernpendlern ist aus sachlichen Gründen kaum zu rechtfertigen", warnte etwa die Bundessteuerberaterkammer bereits in der Anhörung zum Gesetz am 29. Mai 2006. Das Ergebnis ist bekannt - selbst Steinbrück persönlich konnte die Verfassungsrichter nicht davon abhalten, das Gesetz zu verwerfen.

Nun das Arbeitszimmer: "Die Streichung ist bei Steuerzahlern, die zu Hause arbeiten müssen, weil ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, steuersystematisch nicht haltbar", schrieb Jürgen Brandt, Präsident des Deutschen Finanzgerichtstags, der Koalition damals ins Stammbuch. Doch die Politiker wollten nicht hören - und müssen nun fühlen. Der Bundesfinanzhof hat die Ämter dazu verdonnert, alle Steuervergünstigungen (vorläufig) zu gewähren. Die Richter aus München sehen einen Verstoß gegen das Grundgesetz - und haben den Fall nach Karlsruhe abgegeben.

Die dilettantische Finanzpolitik bedeutet weit mehr, als dass die unter der Finanzkrise ohnehin stark leidenden öffentlichen Haushalte nun zusätzlich belastet werden - die Urteile führen immerhin zu Steuerausfällen von rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Schwerwiegender ist, dass der Glaube an eine gerechte, verlässliche und transparente Besteuerung weiter schwinden wird. Und der Traum von einer Einfachsteuer à al Paul Kirchhof ist ohnehin längst ausgeträumt. Immer verworrener werden die Abzugsmöglichkeiten selbst für den Normalbürger, man denke nur an Kinderbetreuungskosten und Handwerkerrechnungen. Doch überfordert sind nicht nur die Steuerzahler. Auch die Behörden bemängeln Gesetze, die nicht mehr zu handhaben sind und die Gerichte ächzen unter einer Flut von Klagen.

Derzeit deutet vieles darauf hin, dass es weitergeht wie bisher. Die Reform der Erbschaftsteuer wurde - allen Warnungen zum Trotz - ebenfalls völlig vermurkst. Schon laufen die ersten Musterverfahren. Und auch in dieser Sache scheint es nur eine Frage der Zeit zu sein, wann das neue Gesetz wieder beim Bundesverfassungsgericht landet.


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Was die Leser sagen

F.Franz
17.09.2009 | 22:06
In eigener Sache

Erstaunlich, wie die Urteile der obersten deutschen Gerichte die jeweilige soziale Situation der Richter widerspiegeln. Die Ausschüttungen der Direktversicherungen werden mit Krankenkassenbeiträgen etc. belastet, da die Richter -ähnlich wie Beamte - diese nicht abschliessen konnten. Aber im ewigen Speißerkampf um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers sprechen die Lehrerinnengatten das positive Urteil, genau wie beim 2ten Wohnsitz.
So wäre es auch interessant zu erfahren, wo die Richter wohnen, die soeben das Kohlekraftwerk von e.on stoppten. 1 Milliarde - wir habens ja. Oder auch: wir werden Deutschland schon klein kriegen.

(Kommentare 1-1 von 1)

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