21.05.2008

Foto: Photocase

Pauschalreise

Kleinteilige Klagen

Bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätung von Flügen steht Passagieren eine Entschädigung vonseiten der Airline zu. Pauschalreisende haben zusätzlich Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.

Doch wer beides nicht sauber auseinander hält und den Falschen verklagt, bekommt gar nichts. Das legte der Bundesgerichtshof jetzt in einer aktuellen Entscheidung fest (X ZR 49/07). Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar zwei Wochen Pauschalurlaub auf Teneriffa inklusive Flug ab Berlin-Tegel gebucht. Wegen einer Überbuchung des Rückflugs wurden den Eheleuten auf dem Flughafen ein Ticket nach Bremen plus Mietwagen für die Weiterfahrt angeboten. Das nahmen die beiden an, verklagten das Reiseunternehmen aber daraufhin auf 27,94 Euro Reisepreisminderung für den Heimreisetag, 209,21 Euro für Mietwagen und Benzin, 10,60 Euro für Bewirtung in Bremen und 600 Euro als Ausgleich für die Überbuchung. Nach der Entscheidung des Gerichts sind alle Kosten mit Ausnahme der 600 Euro zu ersetzen. Für diese Ausgleichszahlung hätten sie die Airline verklagen müssen, entschied der BGH. Problem: Die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter und die Airline überschneiden sich teilweise. "Das macht die Durchsetzung ziemlich kompliziert", sagt Reiserechtsexperte Rainer Noll aus Stuttgart.


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