Gegen Ende der Pressekonferenz meldet sich ein älterer Herr zu Wort. Kein Journalist. "Ich bin ganz privat mit meiner Frau hier", sagt der Mann. Dann drückt er seinen Dank darüber aus, dass die vier Herren auf dem Podium die einzigen seien, "die der Regierung Widerstand leisten". Es folgt die besorgte Nachfrage, ob die Bundesregierung überhaupt noch souveräne Entscheidungen treffe. "Sie sollte souverän sein, uns dankbar zu sein", antwortet der Ökonom Wilhelm Nölling mit mildem Lächeln.
Der Satz beschreibt das Selbstverständnis von Nölling und seinen Mitstreitern Joachim Starbatty, Wilhelm Hankel und Karl Albrecht Schachtschneider ganz gut. Schon 1998 sahen sich die vier als einsame Mahner, die vergeblich vor den Gefahren des Euro warnten. Eine Verfassungsklage gegen Deutschlands Teilnahme an dere Gemeinschaftswährung wurde damals von Karlsruhe abgelehnt.
Zwölf Jahre später sehen sich die Männer um den besonders umtriebigen Starbatty in einer ähnlichen Rolle wie der US-Ökonom Nouriel Roubini, der die US-Finanzkrise als "Dr. Doom" als einer der ersten vorhersagte. Während sie 1998 nur Befürchtungen vortragen konnten, sind die Ereignisse der letzten Monate für die Eurogegner allesamt Beweise dafür, dass sie richtig lagen. Vor allem der 750-Milliarden-Euro-Schirm für taumelnde Euro-Staaten steht aus ihrer Sicht für den Einstieg in die von ihnen immer befürchteten Transferunion. Deshalb ziehen Starbatty und Co. wegen des Schirms nun erneut nach Karlsruhe.
Ein Argument, dass sie dort vortragen wollen, haben die Verfassungsrichter schon einmal zurückgewiesen. Bereits 1998 sahen die Kläger durch den Euro ihr Recht auf Eigentum verletzt, Karlsruhe dagegen konnte kein Grundrecht auf eine stabile Währung erkennen. Doch die Kläger glauben, dass die Zeit für sie gearbeitet hat. "Ich denke, das Gericht wird das nicht wiederholen, diesen Fehlgriff", sagt Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider, der mit der Selbstsicherheit des langjährigen Hochschullehrers doziert.
Die Eurogegner bezweifeln, dass die Finanzhilfen überhaupt demokratisch legitimiert waren. In den Unionsverträgen gibt es ihrer Ansicht nach dafür keine Grundlage, zumal die Mitgliedsstaaten durch den Lissabonvertrag ohnehin nicht mehr für Währungspolitik zuständig seien. Besonders stören sie sich an der Verletzung der No-Bailout-Klausel, die eine Haftung für Defizite einzelner Mitglieder eigentlich verbietet. Statt dieser "Notbremse" habe man mit dem Rettungsschirm jetzt einen "Treibstofftank" eingebaut, klagt der Ökonom Hankel.
Besonders scharf kritisieren die Kläger die Rolle des Bundestages. Dass dieser den Rettungsschirm absegnete, ohne dass überhaupt dessen Rechtsform feststand, könnte in Karlsruhe tatsächlich für interessante Diskussionen sorgen. Dass diese Rechtsform jetzt ausgerechnet eine jener Zweckgesellschaften ist, in denen Banken ihre Giftpapiere horteten, findet Schachtschneider einfach nur "ungeheuerlich".


















