19.06.2008

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Debatte

Soll der Staat das Steuergeheimnis abschaffen?

Als Capital kürzlich deutsche Führungsspitzen darum bat, ihre Einkommensteuer offenzulegen, reagierten viele irritiert. "Als guter Steuerzahler bin ich nicht bereit, der Öffentlichkeit die intimsten Dinge kundzutun, die ein Steuerzahler mitzuteilen hat", antwortete ein Unternehmer.

Ein Politiker begrün­dete seine Vorbehalte gegen die in Skandinavien übliche Transparenz mit dem Hinweis: "Wir in Deutschland haben bisher andere Er­fah­­­run­gen mit dem Steuergeheimnis gemacht." Und nach der Ver­öffentlichung von freiwillig genannten Steuerbeträgen in der Mai-Ausgabe schrieb uns ein Leser: "Sind Sie sich bewusst, dass Sie mit Ihrer Aktion den Verzicht auf das Steuergeheimnis anregen?" Tatsächlich wollte Capital zwar nur die Führungselite dazu animieren. Doch wa­rum sollte der Staat nicht auch hierzulande das tun, was in Schwe­­den, Norwegen und Finnland selbst­verständ­lich ist und was der Berliner Wirtschaftsethiker Nils Oermann auch für Deutschland fordert: die Ein­kommen­steuer­daten für jeden Bürger öffentlich zugänglich zu machen und damit das Steuer­geheimnis abzuschaffen?

Pro.

Offenheit schafft Vertrauen, Vertrauen führt zu größerer Ehrlichkeit: Das ist die Erfahrung aus den nordischen Ländern – und die zentrale Argumentationskette der Befürworter von Steuertransparenz. Wer genau weiß, wie viel sein Nachbar oder Chef verdient und an den Fiskus abführt, der zahlt auch selbst bereitwillig. Kein redlicher Steuerbürger muss mehr glauben, er sei der einzige Dum­me, der sich an die Regeln hält – die Akzeptanz des Steuersystems würde steigen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Lastenverteilung im Großen und Ganzen als fair empfunden wird. Doch selbst wenn dabei herauskäme, dass manche Schlupf­löcher bestimmte Gruppen privilegieren, würde die Offenlegung segensreiche Wirkung entfalten: Der Druck, Ungerechtigkeiten im System zu beseitigen, wäre viel größer als bisher. Die Transparenz wäre praktisch eine eingebaute Qualitätskontrolle für ein faires Steuerrecht.

Kontra.

Kaum etwas geben die Deutschen so un­gern preis wie ihre Vermögensverhältnisse. "Das Diskrete ist das Normale", sagt der Münchner Sozial­psychologe Dieter Frey. Die Ursache dafür sieht er vor allem in einer gewerkschaftlich gepräg­ten Tradition der Gleichheit und des Neides: "Es war in Deutschland immer suspekt, wenn einer mehr hatte als die anderen." Auch die katholische Kirche mit ihren einst drastischen finanziellen ­Ansprüchen an ihre Gläubigen ist mitverantwortlich dafür, dass sich hier­zulande – anders als im protestantischen Skandinavien – nie eine Kul­tur der Offen­heit zwischen Bürgern und Gesellschaft entwickelt hat. Zu diesen historisch gewachsenen Barrieren gegen Steuertransparenz hat sich seit dem Volkszählungs­urteil des Bundesverfassungsgerichts zur "infor­ma­ti­o­nel­len Selbst­be­stim­mung" vor 25 Jahren ein zwei­­tes Hin­dernis gesellt: die ­hohe Wertschätzung von Datenschutz und Privat­sphäre an sich.

Zwar ver­bietet der damalige Rich­terspruch kein Geset­z für mehr Steuerdurchblick. Doch hat er die Sensibilität der Bürger für den Umgang mit ihren persönlichen Daten gesteigert. Dies zeigt nicht zuletzt die breite Empörung über den jüngsten Schnüffelskandal der Telekom. Zudem führen Si­cher­­heitsexper­ten ins Feld, dass Kri­mi­­nel­le durch die Veröffentlichung von Einkommen präzise Hinweise bekämen, wo sich ein Einbruch oder eine Entführung besonders lohnen könnte.

Lösung.

So einleuchtend manch Vorteil klingt – der gläserne Steuerbürger ist vor allem wegen der kulturellen Vorbehalte in Deutschland nicht durchsetzbar. Allerdings kann der Gesetzgeber auf anderem Weg für weitgehende Offenheit bei den ­Ab­gaben und damit für mehr Steuerehrlichkeit sorgen – dadurch, dass er das hochkomplizierte Einkommensteuerrecht radikal vereinfacht. Wenn bei Pendlerpauscha­le, doppelter Haushaltsführung oder Spesen keine Tricksereien mehr möglich sind, wächst die Chance, dass der Nachbar oder Chef ­angemessen Steuern zahlt. Und wenn dann noch die Steuersätze durch ein simples Stufenmodell mit Quoten von 10, 20, 30 oder 40 Prozent oder gar durch eine einheitliche Flatrate vereinfacht werden, kann jeder seinen eigenen Steuerbetrag viel leichter als bisher ausrechnen – und, falls das Bruttogehalt bekannt ist, auch den des Kollegen.


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Quelle: FMH-Finanzberatung
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