Das Bundesfinanzministerium will den Wettbewerb auf dem deutschen Briefmarkt steuerlich stärker fördern als bislang bekannt. Wie das Wirtschaftsmagazin Capital berichtet (Ausgabe 13/2008), soll die Deutsche Post AG auch bei der sogenannten förmlichen Zustellung von Behördenbriefen nicht länger von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden.
Bei diesen Postzustellungsaufträgen handelt es sich um Sendungen von Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen, die den Empfänger garantiert erreichen sollen. Auf diesem Gebiet sind fast 120 Konkurrenten des ehemaligen Monopolisten tätig, die auf einen Marktanteil von rund einem Drittel kommen. Sie müssen jedoch anders als bislang die Deutsche Post Umsatzsteuer entrichten. Darin sehen sie einen Wettbewerbsnachteil.
Gleiche Rahmenbedingungen für alle will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auch im Bereich der Geschäftspost schaffen und dort ebenfalls die Steuerpflicht für die Deutsche Post einführen, wie Capital bereits vor Kurzem gemeldet hatte. Der Hauptwettbewerb auf dem insgesamt zehn Milliarden Euro schweren Briefmarkt spielt sich bei Massensendungen für gewerbliche Kunden ab. Rund 800 Anbieter sind dort tätig, die Ende vorigen Jahres einen Marktanteil von 13 Prozent auf sich vereinten.
Die Post soll künftig nur noch bei Sendungen von weniger als 50 Stück – also im Wesentlichen dem Bereich der privaten Haushalte – von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Auch bei Schalterpaketen soll sie ihr Privileg behalten, obwohl gerade hier lebhafter Wettbewerb herrscht.
Darüber sind die neuen Anbieter ebenso unzufrieden wie über die Pläne Steinbrücks, das Umsatzsteuergesetz erst zum 1. Juli 2009 zu ändern. Nach den Vorstellungen von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) soll die Neuerung schon zum Januar kommen. Er tritt schon seit Monaten dafür ein, Massensendungen auch bei der Post umsatzsteuerpflichtig zu machen. Das Bundeskabinett will sich nach Informationen von Capital Ende September mit der Steuerfrage beschäftigen. Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte auf Anfrage lediglich, das Thema sei "noch in der Abstimmung".
Die Konkurrenten der Post hoffen außerdem darauf, dass sich das strittige Thema Brief-Mindestlohn in Kürze zu ihren Gunsten erledigt. Nachdem im März das Verwaltungsgericht Berlin die entsprechende Verordnung für unrechtmäßig erklärte, erwarten sie ein entsprechendes Urteil auch in der höheren Instanz. Das zuständige Oberverwaltungsgericht in Berlin will die Sache nach Capital-Informationen möglichst noch in diesem Jahr verhandeln. Die Wettbewerber erwarten dann auch schon gleich das Urteil der Richter.
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