Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die zuständigen Minister vereinbarten am Dienstag, bis Mitte Mai ein Konzept für eine sogenannte Bad Bank zu erarbeiten und im Kabinett zu verabschieden. Dies soll die lahmende Kreditvergabe wieder in Gang bringen. Die Bad Bank soll eines der akutesten Probleme der momentanen Wirtschaftskrise lösen.
Nach Berechnung des Finanzministeriums haben Banken in Deutschland illiquide oder stark wertgeminderte Vermögenswerte in Höhe von 853 Milliarden Euro. Durch die Abschreibungen auf die Wertpapiere ist das Eigenkapital vieler Banken stark geschmolzen. Die Institute vergeben Kredite daher nur zögerlich - was die Probleme vieler Unternehmen in der schweren Rezession noch verschärft.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, Ziel der Regierungspläne sei eine Entlastung der privaten Institute ebenso wie der Landesbanken. Zu zusätzlichen Belastungen des Etats solle es nicht kommen, der Bund werde aber Garantien übernehmen. Ob und in welchem Ausmaß die Garantien fällig würden, werde sich erst am Ende der bis zu 20-jährigen Laufzeit der Papiere zeigen.
Noch ungeklärt ist die heikle Frage, wie genau das Risiko zwischen Staat und Banken aufgeteilt sein soll. Die Regierung will das Risiko eingrenzen, indem sie nur strukturierte Finanzprodukte in ihr Bad-Bank-Modell aufnimmt. Andere Belastungen wie Firmenkredite sollen außen vor bleiben.
Nach Informationen aus Regierungskreisen sollen die Bad Banks toxische Papiere über 150 bis 300 Milliarden Euro verwalten. Einigkeit besteht darüber, dass es nicht eine große Bad Bank geben soll, sondern mehrere kleine.
Steinbrück zufolge sind zwei Modelle ernsthaft im Gespräch. Die erste Variante sieht vor, dass die Banken ihre Problempapiere an Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles, SPVs) auslagern. Im Gegenzug bekommt die Bank eine staatlich garantierte Anleihe von der Zweckgesellschaft. Für die Garantie zahlt die Bank eine Gebühr an den Staat. Außerdem muss sie - gestreckt über die Laufzeit der Garantie - eine Rückstellung bilden, die sich an der Differenz zwischen dem Buchwert und einem vermuteten marktgerechten Wert (Fair Value) der toxischen Papiere bemisst. Am Ende der Laufzeit soll die Rückstellung an den Staat gezahlt werden.









