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07.07.2011
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Viele Nahrungsmittel müssen zusätzlich ausgezeichnet werden
Viele Nahrungsmittel müssen zusätzlich ausgezeichnet werden

Angaben zu Nahrungsmitteln

Was auf Europas Essen steht

von Georgia Hädicke

Mehr Verbraucherinformation, mehr Klarheit für die Hersteller - das soll die neue Verordnung der EU zur Lebensmittelkennzeichnung leisten. Übersichtlicher sind die komplexen Regeln dadurch nicht unbedingt geworden. Eine Orientierungshilfe.

Die "Lebensmittelampel" kommt nicht, dennoch lässt das EU-Parlament für die Verbraucher ein kleines grünes Licht leuchten: Nach vier Jahren politischen Gerangels haben die Abgeordneten die europaweit einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln auf den Weg gebracht.

Künftig sind alle europäischen Hersteller verpflichtet, sieben Nährwerte wie etwa Fett-, Zucker- und Salzgehalt oder Proteine auf der Verpackung jedes Produktes anzugeben. Für unverarbeitetes Frischfleisch muss zudem eine Herkunftsangabe erfolgen und auf bestimmte Allergene ausdrücklich hingewiesen werden. Frühestens ab 2014 werden die Regeln verbindlich sein.

Ursprünglich hatte der Ausschuss für Lebensmittelsicherheit wesentliche schärfere Regeln gefordert: In einer "Lebensmittelampel" hatten auf der Verpackungsvorderseite die Nährwertgehalte in rot, gelb und grün dargestellt werden sollen. Doch die Industrie hatte sich dagegen gestemmt. Wenn ein Produzent kurzfristig auf einen anderen Lieferanten umschwenken müsse, könne das Etikett nicht so schnell geändert werden. Nun erfolgen die Angaben auf 100 Gramm oder 100 Milliliter auf der Rückseite der Verpackung.

Verbraucherschützer kritisierten den Beschluss. "Für den Verbraucher bleibt die Herkunft seiner Lebensmittel weitgehend intransparent und er erhält so wenige Informationen, dass er seiner Rolle im Markt nicht nachkommen kann", sagte eine Sprecherin der Organisation Foodwatch FTD.de. Tatsächlich gibt es zahlreiche Ausnahmen bei der Kennzeichnung. Ein kleiner Leitfaden durch die Wirrungen des Brüsseler Regelungseifers.


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Quelle: FMH-Finanzberatung
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