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11.08.2011
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Geldwaschanlage: Das Steuerabkommen legalisiert die schwarzen Vermögen von Deutschen in der Schweiz
Geldwaschanlage: Das Steuerabkommen legalisiert die schwarzen Vermögen von Deutschen in der Schweiz
Foto: FTD-Grafik

Abkommen mit der Schweiz

Großreinemachen auf Schwarzgeldkonten

von Robert Kracht, Tobias Bayer, Nikolai Fichtner

Für die einen ist es ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, die anderen sprechen davon, dass für Schwarz-Gelb Steuerhinterzieher und Banken wichtiger sind als der Gesetzesvollzug: Auch nach der Einigung mit der Schweiz sorgt deutsches Schwarzgeld im Ausland für Streit daheim.

Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, nennt es einen "Meilenstein im Kampf gegen die Steuerhinterziehung": Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz seien endgültig vorbei. "Das Abkommen führt zu mehr Steuergerechtigkeit."

Dieser Aussage dürften wohl all diejenigen widersprechen, die Vermögen in der Schweiz hatten und sich beim deutschen Fiskus selbst anzeigten. Denn das am Mittwoch paraphierte Abkommen mit der Schweiz, das eine einmalige Strafsteuer auf undeklarierte Altvermögen vorsieht, dürfte für Steuersünder im Vergleich zur Selbstanzeige die deutlich attraktivere Variante sein.

Ist der "Ehrliche" also der Dumme? Für die Oppositionsparteien auf jeden Fall. "Die schwarz-gelbe Bundesregierung will die Steuergerechtigkeit und den ordnungsgemäßen Gesetzesvollzug den Interessen der Schweizer Banken und ihrer straffälligen deutschen Kunden opfern", sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß.

Der größte Vorteil der deutsch-schweizerischen Vereinbarung ist die Wahrung der Anonymität. Die Depotinhaber laufen nicht Gefahr, vom heimischen Finanzbeamten ab der nächsten Steuererklärung als Steuerhinterzieher besonders kritisch beäugt zu werden. Bei der Abgeltungsteuer bleibt der deutsche Fiskus komplett im Dunkeln: Die Schweizer Bank belastet dem Kunden die geschuldete Strafsteuer und überweist das Geld an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern, die es nach Deutschland weitertransferiert. "Ausländische Behörden sind am ganzen Prozess nicht beteiligt", schreibt die Schweizer Bankiervereinigung. Ein weiterer Pluspunkt: Mit der Pauschalüberweisung werde das Geld in die Legalität geführt, die betroffenen Sparer müssen nicht befürchten, dass die Schweiz wie 25 der 27 EU-Staaten auf den automatischen Informationsaustausch umsteigt.

Ganz anders sieht es im Fall der Selbstanzeige und der Steueramnestie in den Jahren 2004 und 2005 aus. Hier liegen dem Finanzamt alle unversteuerten Kapitalerträge vor. Zwar waren die Nachzahlungsbeträge ganz angenehm, dafür fielen die Folgewirkungen aber umso heftiger aus: Sachbearbeiter wurden plötzlich kritischer, ordneten eine Betriebsprüfung an oder hakten gar im Detail nach, woher das Geld stammte.

Die Wahrung der Privatsphäre der Kunden sei ein großer "Verhandlungserfolg" für die Schweizer Banken, sagte Joachim Strähle, Vorstandschef der in Basel beheimateten Privatbank Sarasin: "Ich war und bin ein starker Befürworter der Abgeltungsteuer. Sie erlaubt den betroffenen Kunden die Rückkehr in die Legalität bei gleichzeitiger Wahrung ihrer finanziellen Privatsphäre."


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Quelle: FMH-Finanzberatung
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