Wieviel Geld brauchen Kinder zum Leben? Diese Frage beantwortete der Gesetzgeber bislang, indem er vom Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene pauschal zwischen 20 und 40 Prozent abzog. In dem verbleibenden Betrag war für die jungen Hilfsempfänger zwar rechnerisch ein Posten für Tabakprodukte enthalten, nicht aber für Windeln oder Nachhilfeunterricht.
Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren am Dienstag verworfen. Die Regelsätze für Kinder seien in einer "freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung" ermittelt worden, rügten die Richter. Kurzfristig dürfte davon nur eine relativ kleine Zahl von Hilfsempfängern profitieren, längerfristig könnte das Urteil dagegen Auswirkungen auf jeden Steuerzahler haben.




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