09.02.2010
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Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Berechnung der Hartz-IV-regelsätze für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Berechnung der Hartz-IV-regelsätze für verfassungswidrig.
Foto: ddp

Konsequenzen aus Karlsruhe

Was sich bei Hartz IV ändern muss

von David Böcking

Eine "Hausaufgabe" hatte die Arbeitsministerin erwartet, zurecht: Mit seinem Grundsatzurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder zwingt das Verfassungsgericht die Politik zu grundlegenden Änderungen.

Wieviel Geld brauchen Kinder zum Leben? Diese Frage beantwortete der Gesetzgeber bislang, indem er vom Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene pauschal zwischen 20 und 40 Prozent abzog. In dem verbleibenden Betrag war für die jungen Hilfsempfänger zwar rechnerisch ein Posten für Tabakprodukte enthalten, nicht aber für Windeln oder Nachhilfeunterricht.

Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren am Dienstag verworfen. Die Regelsätze für Kinder seien in einer "freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung" ermittelt worden, rügten die Richter. Kurzfristig dürfte davon nur eine relativ kleine Zahl von Hilfsempfängern profitieren, längerfristig könnte das Urteil dagegen Auswirkungen auf jeden Steuerzahler haben.

 Was ändert sich sofort?

 Was ändert sich langfristig?

 Gibt es mehr Geld?

 Wie hoch sind die Kosten?

 Was ändert sich für die Allgemeinheit?


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Quelle: FMH-Finanzberatung
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 Quelle: vwd netsolutions GmbH
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