19.01.2010
Die Steuer würde Marktführer Bwin mit Sitz in Österreich und Gibraltar treffen.
Die Steuer würde Marktführer Bwin mit Sitz in Österreich und Gibraltar treffen.
Foto: Getty

Kirchhof-Studie

Auch illegale Glücksspiel-Anbieter sollen Steuern zahlen

Die im Ausland ansässigen illegalen Glücksspiel-Anbieter fallen ebenso wie die inländischen Firmen unter die Lotteriesteuer-Pflicht in Deutschland. Zu diesem Schluss kommt eine brisante Studie des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, die Capital vorliegt. Mehreinnahmen von 800 Millionen Euro pro Jahr wären für den Staat drin.

Im "Rechtsgutachten zur Frage einer gleichheitsgerechten Besteuerung von Glücksspielen", fordert Kirchhof, auch von den privaten Anbietern im Ausland Lotteriesteuer zu kassieren, die derzeit vom Ausland aus illegal im Internet Wetten und Lotterien anbieten.

Sie sind nach Kirchhofs Auffassung inländische Veranstalter von Glücksspielen im Sinne des Lotteriegesetzes. Eine solche Besteuerung sei "selbstverständlich möglich, weil die Illegalität nicht steuerlich entlasten darf", so Kirchhof. Treibe der Staat diese Steuer wie bisher nicht ein, dürfe er auch legale Anbieter nicht besteuern, da sonst das Gleichheitsgebot aus dem Grundgesetz verletzt werde.

Nach Informationen von Capital würden bei geschätzten fünf Milliarden Euro Spieleinsätzen im Sportwettenbereich Steuereinnahmen in Höhe von gut 800 Millionen Euro jährlich möglich sein.

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Was die Leser sagen

Bernd H.
20.01.2010 | 08:51
und die Drogengeschäfte?

Dann müßten Drogengeschäfte ebenfalls besteuert werden - zumindest versuchen müßte man es. Das aber bedeutet nicht weniger als die Aufgabe des Rechtstaats. Denn dann kommt der Zeitpunkt, wo der knappe Finanzminister sagt: lass die doch, es bringt ja Kohle. Fazit: mensch Paul, rechnen reicht nicht - denk nach!

(Kommentare 1-1 von 1)

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Quelle: FMH-Finanzberatung
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