Es ist doch nur rechtens,dass beide Parteien die gleichen Rechte un d Pflichten haben.
Für Mieter und Vermieter soll sich einiges ändern. Wohngeldempfänger müssen sich auf Kürzungen einstellen. Die Koalition will außerdem einige Punkte des Mietrechts reformieren.
Darüber wird noch diskutiert. Die Union hat es mit der Reform weniger eilig als die FDP. Es bestehe derzeit "kein nachgewiesener Handlungsbedarf im Hinblick auf die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen", sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Andrea Voßhoff. Im Koalitionsvertrag steht: "Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein."
Für Mieter gilt derzeit eine dreimonatige Kündigungsfrist. Für den Vermieter variiert sie zwischen drei und neun Monaten - abhängig von der Wohndauer des Mieters. Bislang steht noch nicht fest, ob die geplante Vereinheitlichung eine längere Kündigungsfrist für Mieter bedeuten soll oder eine kürzere für den Vermieter.
Der Mieterbund lehnt beide Alternativen ab. Berufstätige Mieter müssten auf dem Arbeitsmarkt flexibel und mobil sei, was mit längeren Kündigungsfristen nicht zu vereinbaren sei, sagt der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Kürzere Fristen für Vermieter würden bedeuten, dass Menschen, die 30 Jahre in ihrer Wohnung lebten, kurzfristig umziehen müssten. Nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund würde eine Angleichung die Gleichbehandlung beider Parteien bedeuten - und sei damit gerecht.
Ja. Konkrete Zahlen hat das Bauministerium jedoch noch nicht genannt. Nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes müssen sich die Wohngeldempfänger auf durchschnittlich 40 bis 50 Euro weniger im Monat einstellen. Das Wohngeld pro betroffenem Haushalt liegt laut Mieterbund derzeit bei 140 Euro. Das Sparpaket der Bundesregierung sieht bislang vor, nur den Heizkostenzuschuss zu kürzen.







