Das Grundstück ist ein Traum: Auf 2500 Quadratmetern gibt es Obstbäume, Gemüsebeete und Zierblumen. Den Mittelpunkt bildet das Einfamilienhaus, 1995 gebaut. 190.000 Euro ist das Anwesen wert - für viele Immobilienbesitzer in Westdeutschland eine unglaublich niedrige Summe. Hier in Jatznick, im nordöstlichen Mecklenburg-Vorpommern (Kreis Uecker-Randow), ist das aber nur gutbürgerlicher Durchschnitt. Eine knappe Stunde Autofahrt von der Insel Usedom entfernt fehlen Tausende Jobs. Die Menschen wandern ab, die Immobilienpreise sinken. Doch wer bereits über den niedrigen Marktwert staunt, den überrascht das Eigentümerpaar erst recht, wenn es seinen Steuerbescheid aus dem Aktenordner zieht: Auf 4397 Euro schätzt der Fiskus das Anwesen. Dieser "Einheitswert" dient als Basis, auf deren Grundlage dann die Gemeinde die Grundsteuer erhebt.
Allerdings ist der Einheitswert deutlich in die Jahre gekommen. In den neuen Bundesländern bewerten die Finanzbeamten Immobilien noch nach Kriterien aus dem Jahr 1935. Energiesparfenster? Modernes Bad auf der Etage? Alles unbekannt nach dem Bewertungskatalog des Fiskus. Folglich bleiben zeitgemäße Bauweisen unberücksichtigt und der Einheitswert niedrig. In Westdeutschland ist die Situation nur wenig besser: Dort stammen die Bewertungsmaßstäbe aus dem Jahr 1964.
Das hält zwar die Grundsteuer vielerorts niedrig, ist aber verfassungswidrig, wenn der Gesetzgeber nicht endlich die Immobilienbewertung reformiert. Zu diesem Urteil kam der Bundesfinanzhof (BFH) im Juni vergangenen Jahres (Az.: II R 60/08). Am Donnerstag konferieren daher die Finanzminister der Bundesländer in Berlin.
Es ist nicht der erste Versuch. Nach mehreren gescheiterten Verhandlungsrunden ist die Lage ziemlich verfahren. Die nördlichen Bundesländer stehen gegen die Südländer. Am Donnerstag will Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) einen neuen Anlauf nehmen und seinen Kollegen einen Kompromiss unterbreiten.
Thüringen will die bislang gegensätzlichen Positionen von Nord und Süd zusammenführen. So fließt beim Vorschlag aus Erfurt der wirkliche Marktpreis des Grundstücks mit ein - über den "Bodenrichtwert", der sich aus den durchschnittlichen Grundstückspreisen in einer Gegend, etwa einem Straßenzug, ergibt. Diese Orientierung am Marktwert ist ein Grundanliegen der Länder aus dem Norden. Für den Gebäudewert jedoch schlagen die Thüringer eine vereinfachte Rechnung vor, in die der Grundriss, die Stockwerkzahl und die Art der Nutzung (Wohnung oder Gewerbe) mit einfließt. Das wiederum ist sehr nahe an den Vorstellungen der südlichen Bundesländer.








