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02.12.2009

Wohnimmobilien

Wer die neue Wohnung 2009 noch in Schuss bringt, kann Steuern sparen.
Investor-Artikel

Steuertipps zum Jahresende

Renovieren, Vermieten, Werbungskosten - wir haben ein paar kleine Kniffe für Immobilienbesitzer zusammengestellt, mit denen sich Steuern sparen lassen. Von Raimund Diefenbach und Reinhard Klimasch

Renovierung schenken
Begleichen die Eltern in diesem Jahr die Handwerkerrechnungen für vermietete Häuser und Wohnungen der Kinder, können Sohn oder Tochter die Kosten gleichwohl bei der Steuer absetzen. Das betrifft etwa Aufwendungen für Reparaturen oder größere Modernisierungen. Das Finanzamt muss davon ausgehen, dass die Eltern das Geld für die Handwerkerrechnungen geschenkt haben.

Mit dem Fiskus renovieren
Plant die Familie, demnächst in eine von ihr vermiete Wohnung oder ein vermietetes Haus umzuziehen, sollte sie die Räume beizeiten in Schuss bringen. Am besten noch in diesem Jahr. Dann kann sie alle Kosten absetzen und die Räume zwei bis drei Jahre später selbst bewohnen. Das gilt sogar dann, wenn die Familie für die Handwerkerrechnungen einen Kredit aufnehmen muss. Die fälligen Zinsen zieht sie Steuer sparend ab. Und zwar auch noch nach dem Einzug als nachträgliche Werbungskosten. Achtung: Wer dagegen erst kurz vor dem Einzug renoviert, verschenkt Steuervorteile: Das Finanzamt zahlt keinen Cent.

Mit Bankkonten jonglieren
Vermieter machen private Kreditzinsen zu Werbungskosten bei ihren Mieteinkünften. Dazu richten sie drei Konten ein: eins für sämtliche Einnahmen aus den Immobilien, eins für alle Ausgaben und eines für privat. Wird etwa ein Anbau für das Familienwohnheim fällig, wird das nötige Geld vom Mieteinnahme-Konto auf das private überwiesen. Von dort werden die Bauarbeiten bezahlt. Alle Rechnungen für die Mietshäuser laufen über das im Soll geführte Ausgabenkonto. Weil das Einnahmekonto abgeräumt ist, wächst der Schuldenberg auf dem Ausgabenkonto immer mehr an. Die dafür fälligen Zinsen sind Steuer mindernde Werbungskosten. Unter dem Strich zieht der Vermieter private Kosten ab, die auf direktem Wege nichtabsetzbar wären.

Expertenrat einholen
Bedienen sich Familien mit größerem Grundbesitz eines Steuerberaters, um Einnahmen und Ausgaben der Mietshäuser und Eigentumswohnungen richtig zuzuordnen, sollten sie von dem Experten eine separate oder genau aufgeschlüsselte Beraterrechnung anfordern. Diese setzen sie bei der Steuer ab. Eine pauschale Rechnung für Steuerberatungskosten erkennt das Finanzamt nicht an.

impulse.de, 12:12 Uhr
© 2009 impulse.de © Fotos / Illustrationen: Photocase


Was die Leser sagen

sb99
04.12.2009 | 15:07
Steuerlich absetzbare Ausgaben sind noch keine Einnahmen?!

"Weil das Einnahmekonto abgeräumt ist, wächst der Schuldenberg auf dem Ausgabenkonto immer mehr an"
Ich bin nicht sicher, ob ich das richtig verstehe. Wenn ich ein Konto im Soll führe und dafür Zinsen anfallen (Dispozinsen von 12% vielleicht noch dazu), dann kann ich die, laut dem Artikel, möglicherweise absetzen. Aber: Steuerlich absetzbare Kosten sind immer noch Kosten! Wenn also Kreditzinsen gar nicht erst anfallen dann entstehen diese Kosten nicht. Oder was verstehe ich hier nicht?

(Kommentare 1-1 von 1)

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