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Entschlüsselt: Der Immobilien-Code

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Was meint ein Makler mit den Worten "Liebhaberobjekt" oder "seriöses Umfeld"? Capital entschlüsselt die Sprache der Inserate.


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16.12.2009
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Streupflicht

Mit dem Aufstellen eines Warn- oder Verbotsschildes kann sich niemand von seinen Räum- und Streupflichten befreien.
Investor-Artikel

Nicht aufs Glatteis geraten

Alle Jahre wieder kommt es in der Bundesrepublik zu Schneefall und Eisregen. Für Immobilienbesitzer heißt das: Sie müssen ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Andernfalls kann es ziemlich teuer werden. Klingt trivial, ist es aber oftmals nicht. Von Oliver Alegiani

Wer nachlässig mit der Verkehrssicherungspflicht umgeht oder sich gar nicht kümmert, der geht erhebliche Risiken ein. Denn Gerichte sprechen den Passanten, die auf ungeräumten Bürgersteigen und Treppen gestürzt sind, regelmäßig hohe Schadensersatzbeiträge zu. Capital.de zeigt, wie Immobilienbesitzer das verhindern können.

Wann muss ich streuen?
Wo muss ich streuen?
Womit darf ich streuen?
Darf ich Warnschilder verwenden?
Kann ich die Streupflicht übertragen?

capital.de, 10:14 Uhr
© 2009 capital.de © Fotos / Illustrationen: Fotolia


Was die Leser sagen

Andreas Hoffmann
30.12.2009 | 15:10
Wer ist schadenersatzpflichtig

Sehr geehrte Damen und Herren,
wer ist denn nun schadenersatzpflichtig? Der Mieter, oder der Vermieter? Wer ist ER? Durch den folgenden Nebensatz bekomme ich das Gefühl "ER" ist der Vermieter, obwohl er die Verantwortung delegiert hat.

(Kommentare 1-1 von 1)

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