Kauf |
Die Grundstücksübertragung unterliegt der Grund-erwerbsteuer in Höhe von maximal 5,09 Prozent des Kaufpreises. |
Verkauf |
Sofern der erste Immobilienverkauf innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt, wird der Verkaufserlös mit 19,6 Prozent Umsatzsteuer belegt. Bei der Einkommensteuer sind Gewinne mit 16 Prozent zu versteuern. Ausnahmen greifen nur bei Selbstnutzung (steuerfrei nach 15 Jahren). In Deutschland bleiben Gewinne steuerfrei. |
Einkünfte |
Einkünfte aus Vermietung unterliegen der französischen Einkommensteuer. In Deutschland sind die Mieteinkünfte freigestellt |
Besitz |
Es wird eine Grundsteuer erhoben, die zwischen den einzelnen Gemeinden, Departements und Regionen differiert. Darüber hinaus ist eine Wohnsteuer fällig, die von hauseigenen Kriterien abhängig ist. Schuldner ist der Nutzer, nicht der Eigentümer. |
Erbschaft/Schenkung |
Der Erbschaftsteuer unterliegt auch der in Frankreich gelegene Grundbesitz. Die Steuersätze betragen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad, zwischen fünf und 60 Prozent. Die gezahlte französische Steuer wird auf die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer angerechnet. |
Quelle: Rödl & Partner






