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16.10.2009

Wohnriester

Investor-Artikel

Bauwillige sparen bares Geld

Trotz einiger Haken und Ösen: Wer wohnriestert, kann leicht viel Geld sparen, auch wenn der Staat später für die Förderungen Steuern verlangt. Von Markus Hinterberger

Mit dem Riestervertrag in die eigenen vier Wände. Mit dieser noch jungen Möglichkeit der staatlichen Förderung werben einige Bausparkassen. Noch ist der Wohnriester zwar dem Wortlaut nach bekannt, doch viele Bauherren schrecken vor dem Instrument zurück. Viele schreckt die Steuer, die beim Renteneintritt auf den bis dahin gewährten Förderbetrag anfällt. Zudem müssen Riestersparer in den geförderten Immobilie wohnen bleiben. Wer sein Haus verkauft, muss den Förderbetrag erneut in einen Riestervertrag einsetzen - und dies ist nicht die letzte Feinheit, die es zu beachten gilt.

"Davon sollten sich Bauherren nicht schrecken lassen, denn Riestern ist ein sinnvoller erster Schritt hin zum Hausbesitz", meint Max Herbst, Inhaber der FMH-Finanzberatung. Er und sein Team haben die Wohnriester-Angebote von elf Bausparkassen für zwei Musterfamilien untersucht und sind zu einem positiven Ergebnis gekommen.

Dank der staatlichen Förderung seien bei allen Tarifen die selbst aufgewendeten Beträge geringer als die Bausparsumme (siehe Tabelle). "Durch die Förderung erhalten die Muster-Familien sozusagen ein zinsloses Darlehen", sagt Herbst.

Beispiele für Wohn-Riester Bausparverträge, die für eine Finanzierung eingesetzt werden



Hier können Sie Beispiele für Wohn-Riester Bausparverträge als PDF herunterladen.

Die Berechnungen nehmen auch der drohenden Steuernachzahlung den Schrecken. Im Falle der Beispielfamilie mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 60.000 Euro werde der Steuervorteil mit der Zeit so groß, dass er die Steuern auf das so genannte Wohnförderkonto – hier sammeln sich die Zuschüsse – aufwiegt. Auf die Familie mit 35.000 Euro-Jahreseinkommen kommen zwar rund 3000 Euro an Steuernachzahlungen zu, die jedoch angesichts der dann bereits erhaltenen Förderung nicht negativ ins Gewicht fallen.

Insgesamt lobt Zinsexperte Herbst die elf untersuchten Anbieter. Sie heben sich positiv von dem ab, was der Gesetzgeber als "kleines Regel-Monster" in die Welt gesetzt habe. Dennoch lassen sich die Banken die Umsetzung der komplexen Materie etwas kosten. Bei einigen Offerten ist etwa eine saftige Abschlussgebühr von drei Prozent fällig, andere kassieren vom Bausparer eine Kontoführungsgebühr von 18 Euro. Förderberechtigt sind - wie beim klassischen Riester auch - alle Bürger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. So etwa alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

capital.de, 10:25 Uhr
© 2009 capital.de © Fotos / Illustrationen: Getty Images


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