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05.02.2009

Immobilienkauf in Australien

Vom Urlauber zum Immobilienbesitzer

Ein Haus in Australien kaufen und den Sommer genießen, wenn in Europa Winter ist. In der Nähe des Meeres wohnen und in der Mittagspause surfen. Das sind angenehme Vorstellungen, wenn das unerträgliche Februarwetter Winterdepressionen zur Volkskrankheit macht. Von Dorothee Schwarz

Grundsätzliches

Sich einfach so eine Immobilie in Australien zuzulegen ist jedoch nicht ganz so einfach. Denn nicht nur muss die Finanzierung vorher geregelt sein. Auch andere Voraussetzungen, wie der Besitz bestimmter Visatypen und die Zustimmung der australischen Regierung zum Investitionsvorhaben, müssen erfüllt sein.

Denn die Investition in eine Immobilie oder in australische Grundstücke ist für Ausländer ohne unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung stark reglementiert. Ein Gremium der Regierung, das Foreign Investment Review Board (FIRB), ist allen Investitionswünschen durch Ausländer vorgeschaltet – vom Ferienhauskauf für den Eigenbedarf bis hin zu millionenschweren Unternehmensgründungen. Nur mit der offiziellen Genehmigung des FIRB, die im Übrigen nur objektbezogen zu erhalten ist, sind die Investitionen legal. In der Regel dürfen Ausländer unbebaute Grundstücke erwerben, wenn sie darauf innerhalb von zwölf Monaten mit dem Bau einer Immobilie beginnen. Sie dürfen Wohnungen und Häuser kaufen, die zum Erstbezug angeboten werden; und solche Gebäude, die durch einen Umbau neuen Wohnraum schaffen. Ein Beispiel dafür sind stillgelegte Industrieanlagen, die als moderne Apartments ein zweites Leben führen. Während der Bauarbeiten müssen diese Gebäude allerdings unbewohnt bleiben. Wer mit Neubauten nichts anfangen kann und lieber eine renovierungsbedürftige alte Immobilie erstehen möchte, muss darüber hinaus noch weitere Auflagen erfüllen: zum Beispiel eine Summe von mindestens 50 Prozent des Kauf-, bzw. Marktwertes (je nachdem, welche größer ist) in die Restaurierung investieren und zusätzlichen Wohnraum schaffen. Auch hier darf das Gebäude nicht vor Abschluss der Restaurierungen bewohnt werden.

Urlauber aufgepasst

Aufpassen muss, wer sich in ein Gebäude verliebt, das alteingesessen aber nicht renovierungsbedürftig ist. Ausländer mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung müssen sich in solch einer Situation dann darüber im Klaren sein, dass dieses Gebäude ihnen höchstens auf Zeit gehören könnte. Die wichtigsten Auflagen in diesem Fall: Das Haus muss der Erstwohnsitz sein, darf nicht vermietet werden und mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung oder wenn die Besitzer das Land verlassen direkt weiterverkauft werden. Der Grund für all diese strikten Vorschriften liegt in der Besiedlungspolitik Australiens und insbesondere in folgenden zwei Punkten.
1. Übermäßigen Spekulationen soll vorgebeugt werden.
2. Wer in den Wohnungsmarkt des Landes investiert, soll neuen Wohnraum schaffen.
Zum einen soll so einer übermäßigen Nachfrage auf dem bereits bestehenden Wohnungsmarkt vorgebeugt werden, die zu Engpässen führen könnte. Zum anderen soll der Wohnraum-Bestand kontinuierlich erweitert werden, um Mieten und Kaufpreise erschwinglich zu halten. Wie immer im bürokratischen Dschungel gibt es jedoch unzählige Zusätze, Ausnahmen und Sonderregelungen für die unterschiedlichsten Formen des Zusammenlebens. So gelten für gleichgeschlechtliche Paare, bei denen einer der Partner aus Australien stammt, zum Beispiel andere Regeln, als für verheiratete Paare und wieder andere für ein verlobtes Paar, bei dem ein Partner aus Australien stammt, der andere, internationale, derzeit im Ausland lebt. Falls die Wunschimmobilie nicht nur Anlageobjekt sein soll, sondern eine Auswanderung nach Australien angestrebt wird, dann lohnt es womöglich, mit dem Hauskauf zu warten bis zumindest die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Schließlich nehmen dann sowohl die Einschränkungen als auch der administrative Aufwand stark ab, und Kaufinteressierte können erheblich flexibler auf dem Immobilienmarkt agieren.

capital.de, 16:46 Uhr
© 2009 capital.de © Fotos / Illustrationen: Dorothee Schwarz


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