17.02.2010
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Viele Führungskräfte vernachlässigen die Bonusregeln.
Viele Führungskräfte vernachlässigen die Bonusregeln.
Foto: fotolia.de

Arbeitsverträge

Worauf es bei Boni ankommt

von Thomas Münster

Irgendwie, irgendwas, irgendwann: Wer seinen Gehaltsturbo vertraglich nicht genau festhält, erwacht schon mal mit leeren Händen. Und kein Richter kann sie dann füllen. Capital zeigt, worauf Führungskräfte achten sollten.

Michael W. ist Banker, Vertriebsmann. Bei der Dresdner Bank steuerte er früher eine ganze Hundertschaft von Privatkundenbetreuern. Lief es gut oder besser als gut, kam Ende März der Scheck. Bonus-Day. Gut 100?000 Euro landeten dann auf dem Konto. In diesem Jahr las W. in der Zeitung, dass sein neuer Chef Martin Blessing bei der Commerzbank alle Boni gestrichen hatte. 100?000 waren flöten. Der Schock beim Frühstück, das neue Cabrio war mit einem Schluck Kaffee runtergespült. "Gestrichen Brief" sagen Banker in solchen Fällen.

Szenenwechsel. Ein paar Monate später. Jens-Peter Neumann sitzt im 18. Stock des Springer-Hochhauses in Berlin. Neumann, früher hinter Stefan Jentzsch zweiter Mann der Investmentbude Dresdner Kleinwort, hat gute Laune. Am Tag zuvor hatte das Gericht seiner Klage recht gegeben. Neumann kassierte für 2008 4,5 Millionen Bonus. Jetzt versucht er der "Bild"-Zeitung zu erklären, warum das alles rechtens, legal und sauber ist. Am Tag darauf schreibt "Bild": "Der Gier-Banker".

Bonusvertrag
Worauf es ankommt
Eine gute Regelung muss auch Konfliktsituationen standhalten. Das ist zu beachten

Konflikte Bei Uneinigkeit über Jahresziele oder Bonus sollten definierte Lösungsmechanismen dem Mitarbeiter sagen, wen er zur Entscheidung anrufen kann – etwa den nächsthöheren Vorgesetzten. Verfahrensregeln gewährleisten einen zügigen und nachvollziehbaren Ablauf.

Maßstab Ein guter Vertrag sagt, von welchen Kennzahlen die unternehmensabhängige Bonuskomponente abhängt und schließt den Einfluss bilanztechnischer Maßnahmen aus. Für den Fall des Ausscheidens während des Jahres werden Stichtage für die Bewertung genannt, sonst drohen bei starken Schwankungen wie etwa im Jahr 2008 Konflikte.

Ausfälle Wer ab Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses mit Freistellung rechnen muss, braucht einen Ausgleich dafür, dass er in dieser Zeit persönliche Bonusziele nicht mehr erreichen kann – vor allem bei langer Kündigungsfrist. Auch eine längere Krankheit kann Ausfälle bringen, nach Ende der Entgeltfortzahlung sogar beim unternehmensabhängigen Bonus. Das sollte im Arbeitsvertrag anders geregelt werden.

Ausstieg Bei Ausscheiden im laufenden Jahr sollte der Vertrag eine zeitanteilige Zahlung sichern. Vorsicht vor Klauseln, die den Bonus von einem ungekündigten Arbeitsverhältnis abhängig machen oder eine Rückzahlung bei Ausscheiden bis zu einem Stichtag im Folgejahr vorsehen.

Ausschlussfrist Wer vorhat, einen verweigerten Bonus erst nach dem Ausscheiden einzuklagen, sollte klären, ob es dann nicht zu spät ist: Ansprüche verfallen bei Ausschlussfristen oft nach wenigen Monaten, wenn sie nicht geltend gemacht wurden. Ohne Ausschlussfrist verjähren Ansprüche erst nach drei Jahren.

Der Unterschied zwischen Banker W. und Banker N. ist ein kleines Wort, das in diesem Krisenjahr zu großer Bedeutung kam: freiwillig! Wer eine feste Bonuszusage im Vertrag hatte, fuhr Cabrio. Bei wem der Satz "... ist eine freiwillige Leistung, die sich am Geschäftserfolg der Gesamtbank orientiert" stand, ging leer aus.

Das trifft nicht nur die Banker, auch wenn man in diesen Tagen bei dem Wort Bonus zuerst an sie denkt. An Gier, an unverantwortliches Risiko, an "Hauptsache, Ferrari fahren", während andere in Hartz IV abrutschen. Rund 90 Prozent aller Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern bieten ihren Spitzenleuten variable Bonuszahlungen. Das ergab eine Analyse des Beratungsunternehmens Towers Perrin. "Auch in kleineren Betrieben ist das meist Standard", sagt Ulrich Goldschmidt, Geschäftsführer beim Verband "Die Führungskräfte" in Essen. Häufig mache der Bonus bis zu 30 Prozent des Einkommens aus.

Und der Gehaltsbaustein gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Beim Grundgehalt ist der Spielraum der Unternehmen häufig begrenzt – vor allem in der derzeitigen konjunkturellen Lage –, beim Bonus besteht oft Gesprächsbereitschaft. Er wird ohnehin meist erst fällig, wenn auch das Geschäft läuft. Olaf Lang, Towers-Perrin-Vergütungsexperte in Frankfurt: "Eine Bonuszusage bietet eine gute Chance, ein moderates Grundgehalt im Aufschwung deutlich aufzubessern."

Nebulöse Floskeln im Vertrag

Man mag es kaum glauben, aber: "Gerade Führungskräfte gehen bei der Analyse von Arbeitsverträgen und Bonuszusagen nachlässig vor", so Verbandsmann Goldschmidt. Viele geben sich mit netten Worten statt juristischer Stichhaltigkeit zufrieden, weil sie davon ausgehen, dass Unternehmen ihre Spitzenleute gut behandeln, um sie nicht zu demotivieren. Häufig finden sich in den Verträgen oder Vertragsverhandlungen nebulöse Floskeln wie "Bonus nach unserem Ermessen". Und das kann auch gut gehen. Muss aber nicht. "In der Praxis ist so ein Versprechen rechtlich wenig wert", warnt Peter Rölz von der Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei Ulrich Weber & Partner, einer der führenden Anwälte in Sachen Arbeitsvertragsrecht.

Das zeigt sich etwa bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Auch Arbeitgeber, die bis dahin bereitwillig in die Motivation des Mitarbeiters investierten, verlieren dann schlagartig das Interesse. Jeder weitere Cent ist für sie rausgeworfenes Geld. Wenn sie eine Lücke im Vertrag sehen, durch die sie aus der Zahlungspflicht kommen, nutzen sie diese. Jüngstes Beispiel: der Fall Alexander Morgenstern gegen seinen alten Arbeitgeber, eine Duisburger Seespedition. Gehalt: 55?000 Euro. Bonus, zwar nicht schriftlich fixiert, nur mündlich zugesagt, aber seit 2001 zuverlässig gezahlt: 25?000, manchmal auch 30?000 Euro. Als Morgenstern kündigte und im Oktober 2006 ausschied, wurde ihm klar, was der kleine Hinweis "Diese Zahlung ist einmalig und schließt künftige Ansprüche aus" bedeutete, der bei keiner Bonuszahlung fehlte: Im Frühjahr 2007 blieb die Überweisung aus. Und das, obwohl das Vorjahr sehr erfolgreich verlaufen war.


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