Wahre und dennoch wohlwollende Formulierung – bei falscher Beurteilung droht dem Ex-Arbeitgeber Schadenersatz. Kein Wunder also, dass sich Personalchefs schwertun, ihrer Zeugnispflicht im rechtlichen Rahmen nachzukommen. Deshalb hat sich in der Praxis weitgehend eine Sprache herausgebildet, mit der die Arbeitgeber mögliche Probleme vermeiden wollen.
Es handelt sich im Wesentlichen um klauselartige Formulierungen, denen bei geringsten sprachlichen Veränderungen eine völlig andere Bedeutung zukommen kann. Auch aus dem Weglassen üblicher Aussagen kann der Leser seine Schlüsse ziehen. Ein Zeugnis kann so einen völlig anderen Informationswert erhalten, der für Außenstehende oft nur schwer zu erfassen ist.
In der Praxis werden Formulierungen verwendet, die ähnlich wie Schulnoten zu verstehen sind. Hierbei sind mittelmäßige oder gar schlechte Bewertungen, die dem reinen Wortlaut nach durchaus positiv klingen, typisch. Häufig werden auch entscheidende Formulierungen, die gewöhnlich überdurchschnittliche fachliche Leistungen und Verhalten am Arbeitsplatz beschreiben, weggelassen. Dies jedoch erkennt der verständige Leser sofort.
Welche Aussage sich hinter den einzelnen Klauseln verbirgt, erfahren Sie in der folgenden Übersicht:
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Der Zeugnis-Code






