Gerade einmal fünf Prozent der Immobilienkäufer erkundigen sich danach, wie die staatliche Förderung in die Finanzierung integriert werden kann. Das hat eine Umfrage der Kreditplattform Planethome, ergeben. Als Grund für das schwache Interesse nennt die Hypovereinsbank-Tochter die nachgelagerte Besteuerung. Das schrecke viele Kreditnehmer ab.
Zwar wurden für die Studie nur zehn Banken befragt, die grundsätzlich schwache Nachfrage bestätigen aber auch Verbaucherschützer. Die Ursache dafür liege jedoch eher bei den Banken. "Der Wohn-Riester leidet unter zwei Dingen: Dem sehr kleinen Angebot an Riester-Annuitätendarlehen und den Bankberatern, die oft noch nicht zu diesem Thema geschult worden sind", sagt Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen.
Aber auch die Verbraucherzentralen hätten in der Wohn-Riester-Beratung noch Aufholbedarf, räumt Gottschalk ein. In Bremen ist ein Vergleichsrechner, der ungeförderte Darlehen mit Riester-Krediten vergleicht, derzeit noch in der Testphase.
Bei einem Riester-Darlehen kann der Kunde staatliche Zulagen erhalten und sie bis zu einer Höhe von maximal 2100 Euro von der Steuer absetzen. In diesem Fall fließt das Geld nicht weiter in den Vertrag, sondern als Tilgungsrate in den Kredit. Als Zulage erhält der Kreditnehmer jährlich 154 Euro Beitragszuschuss plus 185 Euro pro Kind, 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Ob sich Riester-Darlehen gegenüber herkömmlichen Krediten rechnen, hängt stark vom Einzelfall ab. Interessierte sollten ihren Steuerberater einbeziehen.
Rigide Vertragsbedingungen
Höhere Popularität genießen riestergeförderte Bausparverträge. Dabei legt der Sparer über mehrere Jahre Kapital zurück und kann sein Guthaben entnehmen, wenn er bauen möchte. Damit erhöht er sein Eigenkapital und benötigt weniger Kredit. Die Bedingungen entsprechen denen der klassischen Riester-Verträge.
Zu den Fallstricken des Wohn-Riesters gehört, dass der Staat nur dann zahlt, wenn der Eigentümer sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt und seinen Hauptwohnsitz dort hat. Verkauft er unmittelbar zum Beginn des Ruhestandes seine geförderte Immobilie, muss er den kompletten Förderbetrag versteuern. Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen sind nicht im Vertrag inbegriffen. Außerdem muss die Immobilie in Deutschland liegen.






