Beispiel energetische Sanierung: Klima- und umweltfreundliche Sanierungen sollen laut Koalitionsvertrag erleichtert werden. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen und die meist mit Lärm und anderen Einschränkungen verbunden sind, sollen von den Mietern künftig zu dulden sein und keine Mietminderung mehr begründen. Für den Deutschen Mieterbund (DMB) ist das eine nicht haltbare Forderung: "Dulden muss der Mieter eine Vermietermodernisierung auch heute schon", sagt Franz-Georg Rips, Präsident des DMB. Grund für eine Mietminderung sei nicht die energetische Modernisierung selbst, sondern die erheblichen Beeinträchtigungen und Mängel infolge der Bauarbeiten.
Juristen haben zudem Zweifel, ob die Einschränkung rechtlich durchsetzbar ist. "Ein völliger Ausschluss der Mietminderung erscheint unverhältnismäßig, da der Eingriff einseitig zulasten des Mieters ausfällt. Zudem müssen soziale Aspekte berücksichtigt werden", sagt Mietrechtsexperte Jens Lippert von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Heller & Partner.
Im Übrigen stelle dies einen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse dar, die auf der Grundlage der bisherigen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgeschlossen wurden. Eine Beschneidung der Rechte der Mieter verletze damit den Grundsatz der Privatautonomie. "Ich gehe daher im Gesetzgebungsverfahren von einem ganz erheblichen Widerstand aus", sagt Lippert.
Selbst die Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft, der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), hält die Maßnahme für ungerechtfertigt. "Die Belastung aus Mietminderungen wäre für die Unternehmen voraussichtlich sehr überschaubar. Für sie hat die Vermeidung von Mietminderungen in diesem Zusammenhang keine besondere Priorität", sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. "Viel wichtiger ist es, die Ankündigungsregelungen für Modernisierungen zu vereinheitlichen." Derzeit gebe es regional große Unterschiede, die investitionshemmend wirkten.
Auch die Frage, inwieweit Hausbesitzer zu energetischen Sanierungen verpflichtet sind, entzweit die Branche. Die Energieeinsparverordnung macht zwar Vorgaben, einen Zwang zur Sanierung gibt es aber nicht. Das soll sich laut Koalitionsvertrag auch nicht ändern.
"Damit bleibt es bei dem Dilemma: Der Mieter zahlt die hohen Heizkosten, hat aber keine Möglichkeit, energetische Modernisierungen durchzusetzen", kritisiert Rips. ZIA-Präsident Mattner hält dagegen: "Es gibt eine Fülle von Konzepten, wie man den CO2-Ausstoß reduzieren kann, aber ein Konzept, wer das bezahlt, gibt es nicht." Der ZIA fordert daher finanzielle Anreize wie etwa die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.







